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Dem Zuger Himmel ganz nah

13. Juni 2016
Im 24. Stock des Hochhauses Park Tower sollen die Stadtzuger in Zukunft tagen und feiern können. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat nach langen Verhandlungen mit den Grundeigentümern einen Objektkredit von CHF 437‘000 für den Ausbau des Gesellschaftsraums. Das Betriebskonzept sieht gesellschaftliche und kulturelle Anlässe bis maximal 50 Personen vor.

Mit dem Bebauungsplan Foyer wurde am 30. Juni 2009 vom GGR auch eine öffentliche Nutzung im obersten Geschoss des geplanten Hochhauses beschlossen. Im Jahr 2012 sah es der Stadtrat nicht mehr als sinnvoll an, im Park Tower einen weiteren Raum mit öffentlicher Nutzung zu haben. War doch in der Zwischenzeit im Hochhaus Uptown im Rahmen des Bebauungsplans Eisstadion Herti ein öffentlich zugänglicher Raum realisiert worden. Der Stadtrat schlug mit Bericht vom 17. Januar 2012 vor, auf die öffentliche Nutzung zu verzichten und das Nutzungsrecht für CHF 1‘304‘000 abzutreten. In einem Artikel der Neuen Zuger Zeitung vom 18. Mai 2012 erklärte Bernhard Häni, Mitinhaber der Peikert Immobilien AG, dass das Konsortium Park Tower ein verbessertes Angebot in Höhe von CHF 1‘650‘000 gemacht habe. Jedoch sprachen sich BPK und GPK und an der Sitzung vom 26. Juni 2012 auch der GGR für die Beibehaltung des Nutzungsrechts und damit gegen den Vorschlag des Stadtrats aus.

Der definierte Raum im 24. Geschoss des Park Towers soll als Gesellschaftsraum ausgebaut und genutzt werden können. Die Umsetzung gestaltete sich schwierig. Mit den Grundeigentümern konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Insbesondere gaben die Öffnungszeiten des Gesellschaftsraumes und die Definition des Begriffs Edelrohbau Anlass zu Diskussionen. Am 21. Januar 2014 haben sich der Stadtrat und das Konsortium darauf geeinigt, sämtliche Fragen in Zusammenhang mit dem Dienstbarkeitsvertrag und der Benützung des Gesellschaftsraumes samt dazugehörendem Betriebskonzept einem Schiedsgericht zur Beurteilung zu übertragen. Im Schiedsspruch vom 23. Juni 2015 wurden schliesslich das endgültige Betriebskonzept und die Kostentragung festgelegt. Auf dieser Grundlage wurden verschiedene Ausbauvarianten erarbeitet und geprüft. Entscheidende Faktoren waren die grossen, nach Südosten gerichteten Fenster, die nicht geöffnet werden können, und die Anzahl Personen, die sich in dem Raum aufhalten können. So ist der Klimatisierung und Lüftung des Raumes besondere Beachtung zu schenken. In den Varianten wurde eine Belegung mit 30 oder mit 50 Personen berechnet. Nach Abwägen aller Vor- und Nachteile der verschiedenen Ausbauvarianten fiel die Entscheidung auf den Vollausbau für 50 Personen, da der Raum nur dann sinnvoll und auch langfristig genutzt und unterhalten werden kann.

Der Stadtrat legt nun dem GGR einen Bericht vor und beantragt für den Ausbau des Gesellschaftsraums im Park Tower einen Objektkredit in Höhe von CHF 437‘000.00.
Park Tower
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