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Tempo-30-Versuch auf der Grabenstrasse in Zug

6. Juli 2016
Die Baudirektion des Kantons Zug hat diese Woche die Beschwerdeführer sowie Ver- kehrsverbände über das weitere Vorgehen bezüglich Tempo 30 auf der Grabenstrasse in Zug informiert.

Anwohner der Grabenstrasse in Zug verlangten mit einer Beschwerde vor Bundesgericht die Einführung von Tempo 30 auf diesem Kantonsstrassenteilstück der Hauptverkehrsachse durch das Stadtzentrum. Das Bundesgericht hiess am 3. Februar 2016 die Beschwerde mit 3 zu 2 Stimmen teilweise gut. In den letzten Wochen hat die Baudirektion das Urteil des Bundesgerichts im Detail analysiert und die weiteren Schritte erarbeitet.

Diese Woche informierte die Baudirektion die Beschwerdeführer und Vertreter von Verkehrs- verbänden über die Urteilsanalyse sowie das weitere Vorgehen. Regierungsrat Urs Hürlimann: «Das Tiefbauamt bereitet jetzt die weiteren Schritte und Untersuchungen vor. Im nächsten Jahr werden wir während einer bestimmten Zeit eine Tempo-30-Versuchsreihe durchführen.»

Im Details heisst dies: Das kantonale Tiefbauamt wird im 2017 zuerst eine Bestandesaufnahme bei Tempo 50 und danach einen Tempo-30-Versuch jeweils mit Datenerfassung (Verkehrsaufkommen, Lärmimmissionen, etc.) an der Grabenstrasse machen. Anschliessend werden, so Baudirektor Urs Hürlimann, die Resultate ausgewertet. Schliesslich wird die Baudirektion aufgrund dieses Datenmaterials erneut in einem anfechtbaren Entscheid über die Lärmsanierung befinden. In diesem Verfahren können sich sowohl die Anwohnenden als auch die interessier-ten Kreise beteiligen. Dieser Prozess findet wahrscheinlich im Jahr 2018 statt.

Die Beschwerdeführer sowie die interessierten Verkehrsverbände werden, so Urs Hürlimann, von der Baudirektion immer wieder über neue Schritte informiert.

Baudirektion
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