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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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«Zuger Preis für Zivilcourage»
Ausgezeichnet werden Personen, die sich im vergangenen Jahr für ihre Mitmenschen und deren Si-cherheit eingesetzt haben. Damit soll die Bereitschaft der Zugerinnen und Zuger gefördert werden, verstärkt im Sinne der Gesellschaft zu handeln und füreinander Verantwortung zu übernehmen. Nicht nur besondere Taten von Zugerinnen und Zuger sollen belohnt werden. Auch Personen aus anderen Kantonen, die im Kanton Zug Zivilcourage bewiesen haben, kommen für den «Zuger Preis für Zivil-courage» in Frage.
Attraktiver Preis
Der «Zuger Preis für Zivilcourage» wird von der Sicherheitsdirektion auf Antrag einer Jury vergeben. Die Preissumme beträgt 1000 Franken.
Preisverleihung
Die Preisverleihung findet anlässlich der Tagung der Sicherheitsverantwortlichen von Kanton und Gemeinden am 14. Juni 2017 in Steinhausen statt.
Anmeldung
Nominationsvorschläge für den «Zuger Preis für Zivilcourage» können nur von Drittpersonen einge-reicht werden. Als Preisträgerin oder Preisträger kommt in Frage, wer sich im Jahr 2016 mit ihrem o-der seinem couragierten Handeln für die Sicherheit im Kanton Zug eingesetzt hat.
Bitte melden Sie die möglichen Kandidatinnen und Kandidaten schriftlich bis zum 7. April 2017 an die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, «Zuger Preis für Zivilcourage», Postfach 157, 6301 Zug, und dokumentieren Sie die Meldung mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Fotos, Berichte).