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Stadtparlament lehnt höhere Gebühren ab

11. April 2017
An der Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 11. April drehte sich fast alles nur um Gebühren. Dabei blies dem Stadtrat ein rauher Wind entgegen: Die neue Gebührenordnung für das Planungs­ und Baubewilligungsverfahren wurde zurückgewiesen und die Erhöhung der Elternbeiträge für die schulergänzende Betreuung schickte das Stadtparlament deutlich bachab. Zähneknirschend ablehnend zur Kenntnis nahm der Rat weitere Gebührenanpassungen: für die Nutzung des öffentlichen Raumes, Taxistandplätze, das Gastgewerbe, Strafbefehlsverfahren und die Parkraumbewirtschaftung. Diese Gebühren hatte der Stadtrat in eigener Kompetenz bereits beschlossen. Sie sollen wie geplant am 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Nach dem unerwartet hohen Überschuss aus der Jahresrechnung 2016 war es nicht anders zu erwarten: Alle Fraktionen stemmten sich gegen die Gebührenvorlagen des Stadtrates.

Gebührenordnung für das Planungs- und Baubewilligungsverfahren
Diese Gebührenordnung schaffte es nur bis zum Schluss der Eintretensdebatte. Diese dauerte fast dreiviertel Stunden. Dann stellte die FDP einen Rückweisungsantrag, dem der Rat mit 19 gegen 14 zustimmte. Vorher versuchte Karl Kobelt, Vorsteher des Finanzdepartements der Stadt Zug, in seinem Votum dem Rat nochmals klarzumachen, wie es zu den Gebührenvorlagen gekommen war. «Man darf sich vom Ergebnis 2016 nicht blenden lassen. Die Stadt litt unter einem strukturellen Defizit und leidet noch heute darunter. Das zeigen die fünf ununterbrochen schlechten Jahre 2010 bis 2014 mit negativen Abschlüssen.» Aus dieser Situation heraus agierte der Stadtrat ab 2013 mit zwei Sparpaketen. «Ohne Verkauf der Fernwärme hätten wir im 2015 nur eine knapp ausgeglichene Rechnung erreicht, und ohne die ausserordentlichen Erträge bei den juristischen und natürlichen Personen wäre auch die Rechnung 2016 nur in der Höhe des Budgets ausgefallen», appellierte Kobelt an die Ratsmitglieder. Die Devise des Stadtrates laute: Gebühren vor Steuern. Die Gebührenvorlagen seien die letzten Massnahmen aus den beiden Sparpaketen.

Die Bau- und Planungskommission stimmte der Vorlage mit 8 zu 2 Stimmen zu. Deren Präsident, Urs Bertschi, redete dem Rat ins Gewissen: «Wir brauchen finanzpolitische Stabilität, auch durch Gebühren. Baubewilligungsgebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen, kurz: dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip entsprechen. Ich habe versucht, dies in meinem Bericht zu erklären. Ich bin gespannt, ob es gefruchtet hat. Haben Sie Augenmass und nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr, bei diesen Gebühren sind wir wirklich nicht am Abzocken. »

Für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) war es ebenfalls unbestritten, dass es eine Gebührenordnung braucht. Es wird jedoch befürchtet, dass die Gebühren gerade bei grösseren Projekten auf die Mieten und damit zulasten normaler Familien überwälzt würden. Die GPK und mit ihr Präsident Philip C. Brunner empfahlen die Vorlage mit 6 zu 1 Stimmen zur Ablehnung, gerade auch vor dem Hintergrund des sehr guten Jahresabschlusses der Stadt Zug.

Daniel Blank, FDP, stellte klar, dass auch seine Fraktion für ein neues Reglement sei. Aber nicht mit massiven Gebührenerhöhungen von 44 bzw. 64 Prozent, 10 Prozent seien das Maximum. Er stellte den Antrag auf Rückweisung des Geschäfts. Zu diesem Ordnungsantrag ergriff nun Stadtpräsident Dolfi Müller das Wort: «Die FDP kommt mit dem System Rasenmäher, 10 Prozent Erhöhung ist ein Pseudovorschlag. In jeder Schweizer Stadt ist es normal, dass man annähernd kostendeckende Gebühren hat.» Auch sein Votum nützte nichts: Der Stadtrat muss einen neuen Vorschlag erarbeiten.

Resultat: Dem Rückweisungsantrag wurde mit 19 zu 14 Stimmen zugestimmt.   
Bericht und Antrag des Stadtrats Nr. 2424 vom 20. Dezember 2016
Bericht und Antrag der BPK Nr. 2424.1 vom 17. Januar 2017 und 31. Januar 2017
Bericht und Antrag der GPK Nr. 2424.2 vom 20. März 2017

Gebühren im Bereich schulergänzende Betreuung: Erhöhung der Elternbeiträge
Philip C. Brunner, SVP, wies in seinem Votum auf die detaillierten Beilagen des GPK-Berichts hin: «Ich bin ziemlich stolz auf unseren Bericht. Und 7 zu 0, das ist ein seltenes Ergebnis.» Die GPK lehnte eine Erhöhung einstimmig mit 7 zu 0 Stimmen ab. Sie argumentierte in ihrem Bericht unter anderem, dass es problematisch sei, wenn die Gebühren erhöht würden, jedoch weiterhin nicht für alle Kinder ein Platz zur Verfügung gestellt werden könne. Dazu komme, dass die tatsächlichen Betreuungskosten nur zu einem kleinen Teil von den Elternbeiträgen getragen würden. Dies würde sich auch mit einer Gebührenerhöhung nicht ändern.

Quer durch das politische Spektrum des Rates folgten die weiteren Votanten der GPK: «Das freie verfügbare Einkommen in der Stadt Zug ist rückläufig. Dies müssen wir uns bewusst sein, wenn wir über eine Gebührenerhöhung debattieren.» (Monika Mathers, CSP). «Der Mittelstand darf nicht wie eine Zitrone weiter ausgepresst werden.» (Bruno Zimmermann, SVP). «Die Fraktion folgt der GPK einstimmig. Wir könnten uns jedoch vorstellen, in absehbarer Zukunft über eine Anpassung der Gebühren zu sprechen.» (Karen Umbach, FDP). «Das Betreuungsangebot in der Stadt Zug soll für alle Schichten finanzierbar bleiben. Auch wir zeigen die rote Karte. Die Beiträge sollen nicht nach dem Giesskannenprinzip, sondern progressiv ausgestaltet werden.» (Rupan Sivaganesan, SP). «Einige Tatsachen sprechen für, andere gegen eine Erhöhung der Gebühren. Die CVP lehnt eine Erhöhung jedoch ab.» (Benny Elsener, CVP). «Schulergänzende Betreuung ist ein Teil der Lebensqualität. Halten wir die Lebensqualität hoch und die Gebühren tief.» (David Meyer, GLP).

Es gab aber auch andere Stimmen. Martin Eisenring, CVP, sagte: «Alles wird gut. Das ist ein Irrglaube und sehr gefährlich. Wir brauchen ein verlässliches System, losgelöst von einem kurzfristig überraschend positiven Jahresergebnis. Darum bin ich für die Anpassung.»

Doch der Rat war sich fast einig: Schlussendlich stimmten 30 gegen 5 Ratsmitglieder für den Antrag der GPK und damit gegen eine Erhöhung der Elternbeiträge.

Resultat: Die Vorlage des Stadtrats wurde mit 30 zu 5 Stimmen abgelehnt.           
Bericht und Antrag des Stadtrats Nr. 2421 vom 20. Dezember 2016
Bericht und Antrag der GPK Nr. 2421.1 vom 30. Januar 2017

Gebührenanpassungen: Festsetzung der Gebühren für die Bereiche Nutzung des öffentlichen Raumes, Taxistandplätze, Gastgewerbe, Strafbefehlsverfahren und Parkraumbewirtschaftung; Kenntnisnahme

Auch das dritte Gebührenanpassungs-Paket des Stadtrats kam im Grossen Gemeinderat nicht gut an. Im Unterschied zu den vorherigen Vorlagen durften die Mitglieder des Parlaments in diesem Fall lediglich bitten: Nämlich, dass der Stadtrat die Gebührenerhöhung für die Nutzung des öffentlichen Raumes, die Taxistandplätze, das Gastgewerbe, das Strafbefehlsverfahren und für die Parkraumbewirtschaftung nicht vollziehe – denn die Kompetenz dafür liegt hier nur beim Stadtrat. Und dieser, so führte Stadtrat Urs Raschle aus, zeige zwar angesichts des guten Rechnungsabschluss Verständnis für diese Forderungen aus dem Parlament. In erster Linie werde mit der Festlegung der neuen Gebühren aber primär eine Anpassung an die Teuerung und das Kostendeckungsprinzip vorgenommen. Das Marktwesen und die Veranstaltungen werden neu nach Kategorien unterschieden, welche die Höhe der Gebühren in ein angemessenes Verhältnis zum Nutzen für die Veranstalter setzt.

Rückgängig machen wird der Stadtrat die neuen Gebühren kaum. Sie sollen Anfang 2018 in Kraft treten, trotz des teilweise fundamentalen Protests im Grossen Gemeinderat. Die GPK etwa wandte sich in einer Konsultativabstimmung mit 6 zu 0 Stimmen gegen die Gebührenerhöhungen. Häufigster Kritikpunkt war die Gebührenerhöhung für die Benützung des öffentlichen Raums oder dass Restaurants für das Aufstellen von Stühlen und Tischen auf öffentlichen Plätzen tiefer in die Taschen greifen müssen. Da versuche der Stadtrat, mit verschiedensten Massnahmen die Altstadt zu beleben und mache diese mit höheren Abgaben beinahe wieder zunichte, war zu hören. Für höhere Parkgebühren sprach sich wenigstens die Linke aus.

Alle Massnahmen für die Anpassung der Gebühren gehen auf das Projekt Sparen und Verzichten II zurück, welche die Rechnung der Stadt entlasten soll. Dabei hat sich gezeigt, dass verschiedene gebührenpflichtige Leistungen entweder nicht kostendeckend oder sonst vergleichsweise günstig erbracht werden. Die Gebührenanpassung soll ab 2018 zu einem jährlichen Ertrag von rund 1.1 Mio. Franken führen.

Resultat: Die Vorlage des Stadtrats wurde mit 24 zu 8 Stimmen ablehnend zur Kenntnis genommen.             
Bericht des Stadtrats Nr. 2423 vom 20. Dezember 2016
Bericht und Antrag der GPK Nr. 2423.1 vom 20. März 2017

Weitere Geschäfte

Interpellation der CVP-Fraktion betreffend Vorhaben an der General-Guisan-Strasse: Auffüllung Grundwasserwanne (Objekt 975, Investitionsplanung 2017-2026)
Die CVP-Fraktion wollte vom Stadtrat wissen, weshalb in Zeiten von Sparen und Verzichten 3.3 Mio. Franken für das Einebnen der General-Guisan-Strasse ausgegeben werden sollen. In seiner Antwort stellte der Stadtrat klar, dass die mehr als 50 Jahre alte Unterführung hinsichtlich Betrieb, Unterhalt und Hochwassersicherheit grosse Mängel aufweise; eine Sanierung würde 4.65 Mio. Franken kosten. Für die CVP-Fraktion hätte die Ausfahrt aus der Tiefgarage der Häuser gegenüber der Bossard-Arena nicht bewilligt werden dürfen: «Es war ja bekannt, dass die General-Guisan-Strasse möglichweise zu einer Kantonsstrasse aufgewertet wird. Nun geht die Verlegung der Einfahrt auf unsere Kosten», ärgerte sich Richard Rüegg, CVP. Glücklich über die Kosten zeigt sich keine Fraktion, doch immerhin erleichtert darüber, dass die Einebnung günstiger wird als eine Sanierung. Dieser Meinung war auch die Mehrheit des GGR und nahm die Antwort des Stadtrates zustimmend zur Kenntnis.

Resultat: Die Antwort des Stadtrats wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
Antwort des Stadtrats Nr. 2431 vom 28. Februar 2017

Postulat vom 24. März 2016 betreffend Mitbenutzung der geplanten elektronischen Abstimmungsanlage im Regierungsgebäude
Das Büro GGR beantwortete das Postulat aus der Optik des Rates, wie Ratspräsident Hugo Halter, CVP, in seinem kurzen Eintretensvotum betonte. Er empfahl Kenntnisnahme und damit die Erledigung und Abschreibung des Geschäfts. Jürg Messmer, SVP, war damit überhaupt nicht einverstanden. Er wehrte sich für «sein» Postulat: «Die Kosten finde ich nicht überrissen, und ich habe noch keine negative Rückmeldung über das elektronische System aus dem Kantonsrat erhalten.» Er beantragte, die Beantwortung des Postulats ablehnend zur Kenntnis zu nehmen nicht abzuschreiben. Unerwartete Unterstützung erhielt Jürg Messmer von der SP-Fraktion. «Der GGR ist keine Dunkelkammer», sagte Barbara Gysel, SP. Die Bevölkerung habe ein Anrecht zu erfahren, wie Abstimmungsergebnisse zustande kommen. Auch die Fraktion Alternative-CSP befürwortete das Postulat aus ähnlichen Gründen wie die SP-Fraktion und beantragte die Nichtabschreibung. Christoph lten, CVP, unterstützte die Argumente des Büros GGR, ebenso wie David Meyer, GLP. Jürg Messmer, SVP, stellte den Antrag auf Namensabstimmung, der vom Rat angenommen wurde. Unter Namensaufruf und mit 21 gegen 15 Stimmen folgte der Rat dem Antrag von Jürg Messmer. Damit wurde die Antwort des Büro GGR ablehnend zur Kenntnis genommen und das Geschäft wird noch nicht abgeschrieben.

Resultat: Der Rat lehnte es mit 21 gegen 15 Stimmen ab, das Postulat abzuschreiben.
Bericht und Antrag des Büros des Grossen Gemeinderates Nr. 2434 vom 21. März 2017

Interpellation SVP-Fraktion vom 23. Januar 2017 betreffend Referenzprüfungen an den Stadtschulen Zug
Wären sogenannte Referenzprüfungen ein geeignetes Instrument, damit schulische Leistungen bei 5. und 6. Klassen unter den verschiedenen städtischen Schulhäusern verglichen werden können? Jürg Messmer, SVP, sprach diese Möglichkeit in seiner Interpellation an, weil seiner Meinung nach Vergleichsmöglichkeiten bei der Notengebung fehlen. Vielfach herrsche bei den Lehrpersonen Unklarheit darüber, ob man zu streng oder zu lasch sei. Dadurch entstehe Druck auf die Lehrpersonen. Die Ursache dafür ist der prüfungsfreie Übertritt von der Primar- in die Sekundarstufe I und von der Sekundarschule in die kantonalen Mittelschulen, der seit 1993 gilt. Der Stadtrat teilt die Meinung der SVP-Fraktion nicht: Es gebe an den Stadtschulen durchaus Möglichkeiten, schulische Leistungen zu vergleichen: Im Kanton Zug ist es den Lehrpersonen freigestellt, die Schülerinnen und Schüler sogenannte Standardaufgaben lösen zu lassen, um Hinweise zu erhalten, in wie weit die Schülerinnen und Schüler die Lernziele des Lehrplanes erreicht haben. Die Ergebnisse der Standardaufgaben dürfen nicht zur Berechnung der Zeugnisnoten verwendet werden. Auch für die Fraktion Alternative-CSP ist die Antwort des Stadtrats beruhigend und vermöge die Befürchtungen der SVP zu relativieren: Es zeige, dass die Stadtschulen über ein gesundes Arbeitsklima verfügten und die Herausforderungen des Übertritts zu meistern vermögen, führte Barbara Müller Hoteit im Rat aus.

Resultat: Der Rat nahm die Antwort des Stadtrats zustimmend zur Kenntnis.        
Antwort des Stadtrats Nr. 2436 vom 28. März 2017



In Kürze
Motion SVP-Fraktion vom 20. März 2017 betreffend Verwendung des Kleinschulhauses Riedmatt 3,
Überweisung
Die Motion wurde zu Bericht und Antrag an den Stadtrat überwiesen. Ein Antrag des Stadtrats, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, lehnte das Parlament ab. Mit diesem Vorstoss beauftragt die SVP den Stadtrat, für das Kleinschulhaus Riedmatt 3 ein Konzept für die schulische Mittags- und Freizeitbetreuung auszuarbeiten.

Resultat: Die Motion wurde zu Bericht und Antrag an den Stadtrat überwiesen.
Motion

Dieter Müller, Leiter Kommunikation
Thomas Gretener, Kommunikationsbeauftragter

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