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Grabenstrasse: Tempo-30-Versuch beginnt

9. Mai 2017
Am Mittwoch, 10. Mai 2017, wird mit dem Tempo-30-Versuch auf der Grabenstrasse in Zug begonnen. In einem ersten Schritt wird der Ist-Zustand dokumentiert. Hinweistafeln auf der Grabenstrasse informieren alle Verkehrsteilnehmer über den Versuch.
Gegen den Tempo-30-Versuch sind beim Verwaltungsgericht keine Beschwerden eingegangen. Der Regierungsrat hat heute an seiner Sitzung den Kredit bewilligt und somit kann mit dem Tempo-30-Versuch begonnen werden. Zuerst wird das kantonale Tiefbauamt mit dem beauftragten Ingenieurbüro den Ist-Zustand, das heisst die Lärmbelastung, mit Tempo 50 km/h dokumentieren. Informationstafeln auf der Grabenstrasse werden alle Verkehrsteilnehmer darüber informieren.

Voraussichtlich Ende Mai 2017 wird mit dem Tempo-30-Versuch auf der Grabenstrasse begonnen. Der Versuch wird bis Ende Oktober 2017 dauern. Während der Versuchsdauer werden auch Videoaufnahmen (mit der Datenschutzbeauftragten abgesprochen) gemacht. Die Auswertung der Resultate des Tempo-30-Versuchs sollte bis März 2018 vorliegen. Auch während dieser Zeit werden alle Verkehrsteilnehmer mit Informationstafeln über den Versuch informiert.

Gemäss dem Bundesgerichtsentscheid vom 3. Februar 2016 ist der Kanton Zug verpflichtet, «die Wirkung von Tempo 30 auf die Lärmemission an der Grabenstrasse vertieft zu untersuchen». Im Speziellen fordert das Bundesgericht, das Lärmminderungspotenzial von Tempo 30 entlang dieser Strasse detailliert, insbesondere für den Nachtzeitraum, zu untersuchen.

Baudirektion des Kantons Zug
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