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Unternehmerischer Entscheid für den Standort Zug

15. Mai 2017
Die V-ZUG AG, ein Tochterunternehmen der Metall Zug AG, will ihr heutiges Produktionsgelände an der Industriestrasse auch in Zukunft als industrielle Heimbasis nutzen. Grundlage dafür ist die «Gebietsplanung Technologiecluster Zug». Der Stadtrat hat diese an seiner Sitzung vom 9. Mai 2017 für die Beratung im Parlament verabschiedet. Nach den Sommerferien wird der Grosse Gemeinderat an einer ersten Lesung darüber befinden.
Mit dem «Technologiecluster Zug» beabsichtigt die V-ZUG, auf ihrem Areal ein Zentrum für Technologie und Innovation zu schaffen. Dazu wird die eigene Produktion modernisiert und konzentriert. Zusätzliche sollen weitere produzierende Firmen, Start-ups, Ausbildungs- und Forschungsinstitutionen und industrienahe Nutzer aus Gewerbe und Dienstleistung angesiedelt werden. Aus dem heute abgeschlossenen Industrieareal soll so ein offenes, vernetztes und qualitativ hochstehendes städtisches Ökosystem für Innovation und Produktion im Technologiebereich entstehen und Wohnraum geschaffen werden.

Der Stadtrat begrüsst die Zielsetzung des Zuger Traditionsunternehmens ausdrücklich. Mit der «Gebietsplanung Technologiecluster Zug» schaffen die Metall Zug AG und die Stadt Zug gemeinsam die Voraussetzungen für einen Industriestandort der Zukunft. Das Gelände der V-ZUG AG kann mit dieser Planung langfristig als Produktionsstandort gesichert und ausgebaut werden. Der Vorsteher des Baudepartements der Stadt Zug, André Wicki, sagt dazu: «Der Cluster mit seinen verschiedenen Nutzungen stärkt die Entwicklung der V-ZUG und den Lebens- und Wirtschaftsraum Zug nachhaltig.»

Ausgewogene Grundlage für die Entwicklung des Areals
Die «Gebietsplanung Technologiecluster Zug» umfasst die nötigen Anpassungen der Bauordnung und des Zonenplans, den Bebauungsplan sowie den Umweltverträglichkeitsbericht. Die Vorlage schafft die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung des heutigen V-ZUG-Areals in einen modernen Fertigungs- und Technologiestandort mit einem breiten Nutzungsspektrum.

Der Bebauungsplan erstreckt sich von der Baarerstrasse über die Industriestrasse bis zur Oberallmendstrasse sowie von der Göblistrasse über die Ahornstrasse bis zur Grienbachstrasse. Das Areal liegt im Verdichtungsgebiet des kantonalen Richtplans und umfasst eine Fläche von knapp 83'000 Quadratmetern.

Der Bebauungsplan sieht acht Baufelder vor. Dabei werden einerseits für jeden Bereich die Begrenzungslinien und maximal möglichen Höhen definiert, andererseits wird über alle Bereiche zusammen ein maximal mögliches Bauvolumen festgelegt. Dieses beträgt 990’000 Kubikmeter. Davon ist mindestens ein Drittel für Produktion und Logistik reserviert. Zusätzlich sind weitere Nutzungen für Dienstleistungen, Gewerbe und Wohnungen vorgesehen. Hochhäuser bis zu einer Höhe von 50 Meter sind zulässig. Ein einziges Gebäude an der Baarerstrasse darf eine Höhe von maximal 60 Meter aufweisen. Die Höhen entsprechen dem aktuellen Stand des städtischen Hochbaureglements.

Areal öffnet sich
Von grosser Bedeutung für die Stadt ist die Öffnung des Areals, das sich grossmehrheitlich im Eigentum der V-ZUG AG bzw. der V-ZUG Immobilien AG befindet. Der Bebauungsplan öffnet dieses «geschlossenen Gebiet» für städtische Funktionen. Dies geschieht einerseits über die Festlegung verschiedener Frei- und Grünflächen, andererseits über neue Wegverbindungen, die auch der Nachbarschaft zu Gute kommen. Zur wichtigen Funktion dieser Aussenräume hält Beat Weiss, Geschäftsführer der V-ZUG Immobilien AG, fest: «Sie sollen einen robusten, einfachen und hochwertigen Rahmen schaffen, der die grundlegenden Qualitäten eines lebendigen Stadtteils langfristig sichert und zugleich eine flexible, primär arbeitsorientierte Nutzung gestattet.»

Der Bebauungsplan definiert den zukünftigen Technologiecluster in den städtebaulichen Grundzügen. Die baulich-architektonische Gestaltung auf den einzelnen Baufeldern lässt sich zurzeit aber noch nicht festlegen. Die unterschiedlichen Nutzungen und die Etappierung der einzelnen Bauprojekte über mehrere Jahrzehnte werden für die notwendige bauliche Vielfalt sorgen. Für bauliche Qualität garantiert auch die von der Stadt vorgeschriebene Pflicht zu Architekturwettbewerben für alle zukünftigen Bauten auf dem Areal.

Städtebauliche und betriebliche Szenarien als Grundlage
Der ursprüngliche Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1980. Seither wurde er mehrfach angepasst. Der jetzt dem Grossen Gemeinderat vorgelegte Vorschlag beruht auf einem umfangreichen Gesamtkonzept. Dieses ging aus einem Studienplanungsverfahren hervor, welches die V-ZUG AG in Zusammenarbeit mit der Stadt im Jahr 2013 lancierte. Darin wurden die städtebaulichen Grundlagen erarbeitet, um eine qualitativ hochstehende Entwicklung des Industrieareals in den kommenden Jahren zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage wurden anstelle eines Richtprojektes verschiedene betriebliche und städtebauliche Szenarien für die Arealentwicklung durchgespielt und aus diesen anschliessend die Anforderungen an den Bebauungsplan abgeleitet.

Chance für Zug
Mit der Vorlage «Gebietsplanung Technologiecluster Zug» wird der Produktionsstandort Zug langfristig gestärkt, erweitert und diversifiziert. Durch die Konzentration der industriellen Produktion und Logistik von V-ZUG entsteht auf dem Areal Raum für zusätzliche Nutzungen. Der vorliegende Gebietsplan ermöglicht eine schrittweise, flexible Ergänzung des heutigen Produktionsstandorts in den Technologiecluster Zug. Mit dem Cluster entsteht ein vernetzter Stadtteil mit Arbeitsplätzen in Industrie, Forschung, Entwicklung und Dienstleistung und betriebsnahen Wohnungen. Zentral ist dabei die geplante Mischung von etablierten und neuen sowie von kleinen und grossen Einheiten auf dem Areal. Dieser Mix leistet einen Beitrag zu einer ausgewogenen Wertschöpfungsstruktur der Stadt und des Kantons Zug.

Der Grosse Gemeinderat wird die «Gebietsplanung Technologiecluster Zug» voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in einer ersten Lesung beraten. Die zweite Lesung ist im Frühling 2018 geplant. Dazwischen findet die öffentliche Auflage statt. Sofern der Grosse Gemeinderat kein Behördenreferendum beschliesst, läuft anschliessend die ordentliche Referendumsfrist. Falls keine bedeutenden Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auflage eingehen oder eine Beschwerde beim Regierungsrat und dem Verwaltungsgericht die Rechtskraft verzögert, kann die Gebietsplanung im Sommer 2018 genehmigt werden.

Weitere Dokumente, Pläne und Visualisierungen finden hier.

Zugehörige Objekte

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Visualisierung Hosoya Schaefer Architects Download 0 Visualisierung Hosoya Schaefer Architects
Prasentation_Technologiecluster.pdf Download 1 Prasentation_Technologiecluster.pdf
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