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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Per Einkaufsliste zur Anlassbewilligung
Die Daten auf dem Gesuchsformular können jederzeit zwischengespeichert und weiterbearbeitet und bei wiederkehrenden Veranstaltungen abgespeichert und jährlich neu geladen werden. Somit wird der Aufwand für Organisatoren nach einer erstmaligen Erfassung markant reduziert.
Ähnliche Formulare sind für Baubewilligungen des Baudepartements der Stadt Zug und auf diversen kantonalen Stellen und in anderen Gemeinden bereits im Gebrauch. Für den zuständigen Stadtrat Urs Raschle ist klar, dass damit ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Bewilligungsprozesses erreicht wird, dies einerseits seitens Veranstalter, aber auch seitens Bewilligungsbehörden und er meint «hätte es dieses Tool schon gegeben, als ich für Zug Tourismus die 1. August-Feier organisieren durfte, hätte ich es bestimmt benützt».
Da je nach Konzept der Veranstaltung unterschiedliche rechtliche Grundlagen zur Anwendung kommen und einzelne Anlässe zusätzliche Bewilligungen von kantonalen Stellen benötigen, muss die Bewilligungsbehörde die gesetzlichen Vorgaben für jedes Gesuch prüfen. Es wird demnach auch künftig nicht möglich sein, den Bewilligungsprozess auf die reine Information an die Verwaltung zu reduzieren.
Weitere Informationen und die Gesuchsformulare finden Sie unter:
www.stadtzug.ch/bewilligung-veranstaltungen