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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Stadt Zug unterzeichnet Charta der Lohngleichheit
- die verwaltungsinterne Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau (GIG);
- regelmässige Überprüfung der Lohngleichheit in der Verwaltung;
- Förderung der regelmässigen Überprüfung der Lohngleichheit in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften;
- Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens durch die Einführung von Kontrollmechanismen;
- Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, welches das gemeinsame Engagement bündelt und sichtbar macht.
Stadtpräsident Dolfi Müller sagt dazu: «Mann und Frau haben gemäss Bundesverfassung Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Realität ist aber, dass Frauen auch in der Schweiz nach wie vor benachteiligt werden. Das Bekenntnis zur Lohngleichheit leben wir in der Stadtverwaltung Zug schon heute.»
Gemeinsam für Lohngleichheit
Die Charta wurde 2016 von Bundesrat Alain Berset und Regierungsmitgliedern aus 25 Kantonen und Gemeinden lanciert. Sie ermöglicht es der öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeberin, unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Besonderheiten und politischen Gegebenheiten bereits bestehende sowie geplante Massnahmen zur Förderung der Lohngleichheit aufzuzeigen.
Die Charta steht allen Kantonen und Gemeinden zur Unterzeichnung offen. 24 Gemeinden, 12 Kantone sowie der Bund haben die Charta breits unterzeichnet.
Zug, 6. November 2017