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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben

28. August 2018
Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Zug weiter entschärft hat. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 25. Juli 2018 wird deshalb in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen aufgehoben. Beim Feuern ist allerdings grosse Vorsicht geboten.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt und für die kommenden Tage sind weitere Niederschläge prognostiziert. Die Gefahrenstufe wird darum von «gross» auf «erheblich» zurückgestuft. Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Sommers sind die Böden - insbesondere die Waldböden - allerdings nur oberflächlich befeuchtet. Für tiefwurzelnde Bäume und das Grundwasser ist noch keine Entspannung eingetroffen. Zudem kann das bereits gefallene Laub schnell wieder austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörpers Brände entstehen.

Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:

  •  Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
  •  Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
  •  Funkenwurf sofort löschen
  •  Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
  •  Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
  •  Keine Raucherwaren wegwerfen
  •  Kein Schlagabraum verbrennen
  •  Kein Feuerwerk in Waldesnähe abfeuern. Die auf dem Produkt    aufgedruckten Sicher-heitsabstände sind einzuhalten.
  •  Keine Himmelslaternen steigen lassen

Die Gebäudeversicherung Zug wird in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wald und Wild die Si-tuation weiter beobachten und allfällige Veränderungen der Gefahrenstufe mitteilen.

Dass der Kanton Zug trotz der grossen Trockenheit diesen Sommer von grösseren Bränden verschont blieb, ist dem sehr disziplinierten Verhalten der Bevölkerung und der erhöhten Be-reitschaft der Feuerwehren zu verdanken.

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