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Grosser Gemeinderat: Mehr Geld für die Ludothek Zug

18. September 2018
Die Ludothek Zug erhält zusätzliche finanzielle Unterstützung: Einstimmig bewilligte der Grosse Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. September 2018 eine Erhöhung des jährlichen Beitrags von 10’000 auf total 80'000 Franken.

Seit dem Jahr 2010 hat der Verein Ludothek Zug sein Eigenkapital kontinuierlich abgebaut, weil er mehr Ausgaben als Einnahmen generierte. Er ist deshalb auf einen höheren Beitrag der Stadt angewiesen. Der Stadtrat beantragte, den jährlich wiederkehrenden Beitrag an die Ludothek um 10'000 Franken zu erhöhen: Neu soll der Verein 45'000 Franken für den Betrieb und 35'000 Franken für die Miete des Lokals in der «Ankenwaage» zwischen Grabenstrasse und Ober-Altstadt bekommen; dort ist die Ludothek seit 2016 untergebracht. Die Befürwortung war anfänglich nicht sicher, denn die Geschäftsprüfungskommission (GPK) lehnte eine Erhöhung ab. Als Barbara Stäheli (SP), welche die GPK-Sitzung leitete, jedoch ausführte, zwei GPK-Mitglieder hätten zwischenzeitlich ihre Meinung nach Einholung von Zusatzinformationen geändert, änderte sich auch die Stimmung im Rat. Der höhere Beitrag an die Ludothek wurde einstimmig beschlossen.

 

Gebührenordnung für die Benützung der öffentlichen Anlagen: 2. Lesung

Nach der ersten Lesung der Legislative am 8. Mai ging der Stadtrat nochmals über die Bücher: Für Quartiervereine, Nachbarschaften, Kirchgemeinden und Zünfte sollen keine Bewilligungsgebühr erhoben werden. Für nicht-gewerbsmässige Veranstaltungen, für welche die Bewilligung einen Aufwand von mehr als einer Stunde verursachten, jedoch schon. Dies sah der Rat nicht ein. Die FDP-Fraktion stellte den Antrag, bei nicht-gewerbsmässigen Anlässen ebenfalls keine Gebühr zu erheben, unabhängig vom Stundenaufwand für die Abklärungen und die Bewilligung. Mit 25 gegen 10 Stimmen wurde diesem Antrag zugestimmt. In der Schlussabstimmung wurde die angepasste Gebührenordnung einstimmig befürwortetet.

 

Interpellation Fraktion Alternative-CSP, vom 14. Mai 2018 betreffend unbenutzter Wohnung im Altbau des Theaters Casino

Die Interpellanten erachteten die in der Interpellationsantwort genannten Sanierungskosten von 1.2 Mio Franken als sehr hoch. Der Stadtrat wurde gebeten, auf einen luxuriösen Ausbau zu verzichten und in Etappen vorzugehen. Die Fraktion Alternative-CSP werde weiterhin ein Auge auf die Wohnung werfen und hoffe, dass dereinst die Büros der TMGZ dort einziehen könnten. Stadtrat Karl Kobelt stellte klar, dass die geschätzten Baukosten keineswegs einen Luxusausbau umfassen würden. Die eine Hälfte der Baukosten von rund 800'000 Franken entstehen mit der Grunderneuerung, die andere Hälfte aufgrund der Umnutzung von Wohnen in Büros. Dazu zählen eine behindertengerechte Erschliessung und Brandschutzmassnahmen. Gemäss der Interpellationsbeantwortung wird der Stadtrat eine Vorstudie mit einer Kostenkalkulation in Auftrag geben, um konkretere Aussagen zur Wirtschaftlichkeit zu erhalten. Die Interpellation wurde zur Kenntnis genommen und von der Geschäftsliste gestrichen.

 

Interpellation Philip C. Brunner, SVP, vom 13. Juni 2018: Raubzug der CVP Kanton Zug auf die Stadt Zug, oder soll die Stadt kantonal das gleiche werden, was der Kanton Zug in der Schweiz geworden ist – die dreifach milchspendende Kuh, Mutter aller möglicher NFA-& ZFA-Umverteilungen?

Wie der Stadtrat ist auch die Mehrheit des Grossen Gemeinderates nicht bereit, immer noch höhere Zahlungen in den kantonalen Finanzausgleich zu leisten, um damit das Defizit des Kantons zu reduzieren. Denn, so rechnete der Stadtrat in seiner Antwort vor: In den vergangenen zehn Jahren hat die Stadt Zug dem Kanton mehr als eine halbe Milliarde Franken überwiesen. «Der helle Wahnsinn», entfuhr es der FDP-Fraktion.

Hintergrund des Vorstosses von Philip C. Brunner (SVP) war ein Vorstoss im Kantonsrat: Die kantonale CVP fordert in einer Motion, dass die Gemeinden mehr Geld einbezahlen müssten, um das Defizit des Kantons zu verringern. Wie nicht anders zu erwarten, würde dies die Stadt Zug am stärksten treffen: rund neun Mio. Franken mehr müsste die Stadt Zug entrichten, würde der Kantonsrat die CVP-Motion erheblich erklären. Immerhin etwas weniger hoch wie Interpellant Philip C. Brunner (SVP) in seiner Interpellation befürchtete. Doch immer noch mehr als genug. Stadtrat und Finanzchef Karl Kobelt stellte fest, dass die Stadt die Hauptlast des Finanzausgleichs trage, nämlich 70 Mio. Franken jährlich (52,8 Mio. in den kantonalen Ausgleich, 15,4 Mio. in den nationalen Ausgleich).

Die FDP-Fraktion wandte sich entschieden gegen höhere Zahlungen an den Kanton: Man könne ein Problem nicht lösen, indem man die Last, beziehungsweise die Kosten, einfach umlagere, hielt die FDP fest und erläuterte ihre Haltung anhand von Beispielen, etwa des vorgesehenen kostspieligen Baus des neuen ZVB-Busstützpunktes an bester Lage. Ähnlich argumentierte die SVP-Fraktion und zeigte sich befriedigt darüber, dass auch der Stadtrat die zusätzlichen Zahlungen klar ablehnt. In der Zwickmühle befand sich die CVP-Fraktion, die der kantonalen Mutterpartei nicht in den Rücken fallen, aber auch die Interessen der Stadt nicht verkennen wollte. Es sei eine Tatsache, dass der Kanton immer mehr in den nationalen Finanzausgleich zahlen müsse und daher in finanzielle Schieflage geraten sei. Die CVP habe sich die unangenehme Frage erlaubt, ob der Kanton dieses Thema mit den Gemeinden diskutieren möchte – auch in einem Wahljahr. Die SP-Fraktion machte auf die grundsätzliche Problematik des Finanzausgleichs aufmerksam: Natürlich befinde sich der Kanton Zug im nationalen Finanzausgleich (NFA) in der undankbaren Rolle der «cash cow». Doch sei der NFA die Alternative auf nationaler Ebene zu einer materiellen Steuerharmonie. Käme diese, wäre der Steuerwettbewerb ausgehebelt. Die SP-Fraktion bezeichnete die Diskussion «Stadt gegen Kanton» als verfehlt. Denn Zug sei eine «global city», welche mindestens einen Teil ihrer Überschüsse aus dem globalen Geschäft beziehe. Die Grünliberalen schliesslich stellten die Frage: Wo endet die Solidarität? Endet sie bei der Selbstlosigkeit der Geber oder bei der Gier der Nehmer? Jedenfalls sei es so, dass man eine Kuh nicht nur melken, sondern auch grasen lassen müsse.

 

Teilrevision der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderats der Stadt Zug

Der Grosse Gemeinderat behandelte «sein Reglement», also die Geschäftsordnung des Parlaments – quasi ein Geschäft in eigener Sache in erster Lesung. Das Büro des Grossen Gemeinderates (bestehend aus Ratspräsident, Vizepräsident, Stimmenzählenden sowie Stadtschreiber) bereitete das Geschäft vor. Die Revision drängte sich auf, weil sich im Verlauf der Jahre zahlreiche Änderungswünsche aus der Mitte des Parlaments aber auch von Seiten des Stadtrats ergaben.

Gleich zu Beginn der Debatte entbrannte die Diskussion, ob nicht eine Spezialkommission den Vorschlag des Büros überarbeiten müsste. Einzelne Änderungsvorschläge seien derart radikal, dass eine vertiefe Diskussion nötig sei, befand die FDP-Fraktion und stellte einen Antrag auf Rückweisung. Die Abstimmung endete unentschieden und gemäss Geschäftsordnung entschied der Ratspräsident –in diesem Fall gegen Rückweisung.

In der Folge diskutierte der Rat während gut dreier Stunden grössere und kleinere Änderungen, die den Ratsbetrieb insgesamt effizienter gestalten sollen. Eine längere Diskussion entfachte der Antrag des Büros, dass künftig nur noch eine Kommission ein Geschäft behandeln soll. Heute beraten je nach Geschäft die Bau- und Planungskommission beziehungsweise die Geschäftsprüfungskommission die Geschäfte, nicht selten auch beide. Das Parlament sprach sich jedoch mit 27 zu 5 gegen diesen Systemwechsel aus. Es sei wichtig, dass Geschäfte sowohl auf ihre baulichen wie auch finanziellen Auswirkungen geprüft werden können, wurde unter anderem argumentiert. Das geltende System habe sich in den meisten Fällen bewährt.

 

In Kürze

Postulat SP-Fraktion vom 27. August 2018 betreffend «Bäume statt Beton – Aufenthaltsqualität verbessern, statt Stadtklima anheizen!»

Das Postulat wurde diskussionslos zu Bericht und Antrag an den Stadtrat überwiesen.

 

Postulat Stefan Moos, FDP, vom 29. August 2018 betreffend «Veloverbindung Zugerbergstrasse – Kirchmattstrasse»

Das Postulat wurde zu Bericht und Antrag an den Stadtrat überwiesen. Ein Antrag der SVP-Fraktion auf Nichtüberweisung wurde mit 26 zu 10 Stimmen abgelehnt. Die SVP argumentierte, das Fahrverbot auf diesem schmalen Weg dürfe nicht aufgehoben werden, nicht zuletzt wegen der zunehmenden Rücksichtslosigkeit der Velofahrer. Stefan Moos argumentierte, das Fahrverbot sei seinerzeit auf Wunsche des Grundstückbesitzers erlassen worden, um allfälligen Schadenersatzforderungen bei Unfällen aus dem Weg zu gehen.

 

Hinweis

Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier


Dieter Müller, Leiter Kommunikation Stadt Zug
Thomas Gretener, Kommunikationsbeauftragter
Janina Römer, Mitarbeiterin Kommunikation

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