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Publikation von Baugesuchen im Dezember 2018

26. Oktober 2018

Publikationen von Baugesuchen während der Weihnachtszeit führen häufig dazu, dass Betroffene von ihren Einsprachemöglichkeiten nicht – oder nur unter erschwerten Bedingungen – Gebrauch machen können.

Im Dezember 2018 gilt daher folgende Regelung:

Am Freitag, 28. Dezember 2018 erscheint kein Amtsblatt.

Am Freitag, 14. und Freitag, 21. Dezember 2018 werden keine Baugesuche im Amtsblatt publiziert.

Die letzte Möglichkeit zur Publikation von Baugesuchen für das Jahr 2018 sind die Ausgaben des Amtsblatts Nr. 48 und 49 vom 30. November beziehungsweise 7. Dezember 2018 (2. Publikation). Für diese Publikationen sind die Baugesuche bis spätestens Donnerstag, 22. November 2018, 17.00 Uhr, dem Baudepartement Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, Postfach 1258, 6301 Zug, einzureichen.

Nach dem 22. November 2018 eingereichte Baugesuche werden erst im Amtsblatt Nr. 1/2019 vom 4. Januar 2019 publiziert.

Für die Publikation vom 4. Januar 2019 sind die Baugesuche bis spätestens Montag, 17. Dezember 2018, dem Baudepartement Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, Postfach 1258, 6301 Zug, einzureichen.

Baudepartement Stadt Zug

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