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Öffentliche Auflage: Niveaulinienplan Alpenstrasse

10. Januar 2019

Stadt Zug
Planauflage
Niveaulinienplan Alpenstrasse GS 1787

Gestützt auf § 38 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 liegt ab Freitag, 11. Januar bis und mit Montag, 11. Februar 2019, auf dem Baudepartement Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, bei der Planauflage im Erdgeschoss, jeweils Montag bis Freitag, von 07.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, folgender Plan zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

Niveaulinienplan Alpenstrasse GS 1787, Plan Nr. 8019, Situationsplan 1:500

Während der Auflagefrist kann beim Stadtrat von Zug, Postfach 1258, 6301 Zug, schriftlich Einsprache erheben, wer von den Vorschriften und Plänen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Zur weiteren Information – und damit ohne Beschwerdemöglichkeit – liegt ebenfalls auf:

  • Vorprüfungsbericht Tiefbauamt des Kantons Zug vom 18. Dezember 2018

  • Beschluss des Stadtrates Nr. 573.18 vom 30. Oktober 2018 inkl. Beilagen

Bei allfälligen Fragen stehen während der Auflagefrist der Stadtplaner, Harald Klein, oder der Projektleiter, Remy Frommenwiler, zur Verfügung.

Zug, 11. Januar 2019
Baudepartement Stadt Zug

Zugehörige Objekte

Name
Brief_20181218_Tiefbauamt_Vorprufung.pdf Download 0 Brief_20181218_Tiefbauamt_Vorprufung.pdf
Plan_8019_Niveaulinienplan-AlpenstrasseGS1787.pdf Download 1 Plan_8019_Niveaulinienplan-AlpenstrasseGS1787.pdf
Stadtratsbeschluss_20181030_Vorprufung.pdf Download 2 Stadtratsbeschluss_20181030_Vorprufung.pdf
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