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Registrierung für ESAF-Ticket-Verlosung startet am 18. Februar

22. Januar 2019
Die Stadt Zug unterstützt das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest 2019 (ESAF 2019 Zug) und hat als Gegenleistung Kaufoptionen für Tickets erhalten. Mit diesen Tickets ermöglicht der Stadtrat insgesamt 3'400 Zuschauerinnen und Zuschauern aus der Stadt Zug, an diesem einmaligen Anlass dabei zu sein. Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage werden die Eintrittskarten für die Bevölkerung verlost. Interessierte können sich zwischen dem 18. Februar und dem 4. März 2019 für die Verlosung registrieren. Die ausgelosten Personen erwerben die Tickets anschliessend zu den normalen ESAF-Tarifen.

Vom 23. bis 25. August 2019 findet in der Stadt Zug das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) statt. Dem Stadtrat war es immer ein Anliegen, dass am ESAF auch möglichst viele Stadtzugerinnen und Stadtzuger teilnehmen und die Wettkämpfe in der Arena verfolgen können. Mit dem ESAF wurde deshalb ein Vertrag geschlossen: Die Stadt Zug erbringt gegenüber dem ESAF Sachleistungen im Umfang von maximal 600'000 Franken und leistet einen Finanzbeitrag von 300'000 Franken. Als Gegenleistung erhält die Stadt Zug für den Samstag, 24. August und den Sonntag, 25. August Tickets für je 800 Rasensitzplätze und 900 Stehplätze. Diese Eintrittskarten werden verlost, wobei folgendes Vorgehen zur Anwendung kommt:

Verlost werden sowohl für Samstag als auch Sonntag Tickets für jeweils zwei Personen. Dabei handelt es sich entweder um Rasensitzplätze (CHF 75.00/Person/Tag) oder Stehplätze (CHF 50.00/Person/Tag).

Zwischen dem 18. Februar 2019 (10.00 Uhr) und dem 4. März 2019 (16.00 Uhr) können sich in der Stadt Zug wohnhafte Personen (Mindestalter 18 Jahre) unter www.stadtzug.ch/esaf einmalig für die Verlosung registrieren, dies entweder für den Samstag, 24. August oder für den Sonntag, 25. August. Personen, welche sich mehrmals eintragen, werden ausgeschlossen. Im gleichen Haushalt lebende Personen können sich – sofern sie ebenfalls über 18 Jahre alt sind – unabhängig voneinander je einmal für die Verlosung registrieren. Der Zeitpunkt der Registrierung spielt dabei keine Rolle, sämtliche Bewerbungen innerhalb der Frist nehmen an der Verlosung teil. Aus organisatorischen Gründen ist nicht möglich, die Ticketkategorie (Rasensitzplatz oder Stehplatz) zu wählen. Dies ist Teil der Verlosung. Interessierte ohne Internet-Zugang können sich bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Zug für die Verlosung registrieren lassen.

Eine unabhängige Instanz, die Fachstelle für Statistik des Kantons Zug, verlost die Tickets bis spätestens Ende März 2019. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden durch die Stadt Zug persönlich bis am 31. März 2019 benachrichtigt. Eine weitere Korrespondenz wird nicht geführt.

Die Gewinnerinnen und Gewinner können die ihnen zugelosten Eintrittskarten anschliessend gegen Barzahlung vom 1. April 2019 bis spätestens am 25. April 2019, 17.00 Uhr, während der Öffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Zug im Stadthaus am Kolinplatz abholen. Nach diesem Zeitpunkt verfällt der Anspruch auf die Tickets.

Es wird mit einem grossen Interesse an den Eintrittskarten gerechnet. Die Stadt Zug bittet die Teilnehmenden um Verständnis, dass spezielle Wünsche nicht berücksichtigt werden können und die Einwohnerkontrolle auch keine weiteren Fragen zur Verlosung beantworten kann.

Für alle, die leer ausgehen, besteht die Möglichkeit, die Wettkämpfe bei einem Public-Viewing zu verfolgen. Weitere Informationen dazu auf der Homepage des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes 2019 Zug (www.esafzug.ch).

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