Kopfzeile

close

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Map

Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

Inhalt

Grosser Gemeinderat stützt das Nachnutzungskonzept

29. Januar 2019
Grosse Zustimmung zum Nachnutzungskonzept der städtischen Liegenschaften: Die Absicht des Stadtrats, die frei werdenden Häuser nach dem Umzug der Stadtverwaltung ins neue Verwaltungsgebäude an der Gubelstrasse 22, nicht zu verkaufen, sondern zu vermieten, begrüssen die Fraktionen des Grossen Gemeinderates. Einziger Wermutstropfen: Das Trauzimmer im Stadthaus muss aufgegeben werden, für ebenbürtigen Ersatz ist jedoch gesorgt.

Was geschieht mit den Liegenschaften, die nach dem Umzug der Stadtverwaltung Ende Juni 2019 frei werden? Keine der Liegenschaften soll verkauft werden, hält der Stadtrat als Grundsatz in seinem Bericht zuhanden des Parlaments fest. Für die drei städtischen Liegenschaften ist folgende Verwendung vorgesehen, wie Stadtrat André Wicki, Vorstehen des Finanzdepartements, im Rat ausführte:

  • Das Stadthaus am Kolinplatz (heute: Stadtkanzlei und Finanzen) soll an ein einziges Dienstleistungsunternehmen mit rund 50 Arbeitsplätzen vermietet werden. Der Abschluss eines Mietvertrags steht kurz bevor. Voraussichtlich im November 2019 soll der neue Mieter einziehen.
  • Die Liegenschaft Ägeristrasse 7 (heute: Schulverwaltung) soll ohne grossen finanziellen Sanierungsaufwand vermietet werden (Büronutzung). Anfragen sind bereits eingegangen, obwohl die Liegenschaft noch nicht ausgeschrieben war.
  • Die Liegenschaft St.-Oswalds-Gasse 20 (heute: Baudepartement) soll sich zu einem «Haus des Lernens» wandeln. Die Bibliothek und die Musikschule sehen Verwendungsmöglichkeiten. Für den Umbau des Hauses wird dem Parlament im Winter 2019/20 eine Kreditvorlage unterbreitet.

Kein Thema mehr ist die Liegenschaft Zeughausgasse 9 («Haus Zentrum»): 2014 bewilligten die Stimmberechtigten einem Tausch mit der Korporation Zug: Die Stadt erhält ein Stück Land im Göbli, die Korporation übernimmt die Liegenschaft an der Zeughausgasse 9, wo sie ein Neubauprojekt realisieren will.

Der Bericht des Stadtrats kam bei den Fraktionen gut an, vor allem das Bekenntnis, keine der Liegenschaften verkaufen zu wollen. Auch die künftige Nutzung der Gebäude stiess mehrheitlich auf Zustimmung. Als interessante Idee wurde das «Haus des Lernens» an der St.-Oswalds-Gasse 20 bezeichnet. Zu diesem Projekt hätte der Grosse Gemeinderat gerne mehr Details erfahren – doch dafür sei es noch zu früh, hielt der Stadtrat fest.

Die Fraktionen machten den Stadtrat darauf aufmerksam, dass in der Abstimmungsbroschüre von 2012 quasi versprochen worden sei, das Trauzimmer im Stadthaus bleibe erhalten. Nun sei dies offenbar nicht der Fall, was Stadtpräsident Karl Kobelt bestätigte: «Die Aufteilung des Stadthauses in einen ‚Traubereich’ und in einen vermieteten Bereich ist unzweckmässig.» In Zukunft wird es in der Stadt Zug jedoch mindestens zwei Möglichkeiten geben, sich zu trauen: im neuen Verwaltungsgebäude an der Gubelstrasse 22 und im Gotischen Saal des Rathauses, einem geschichtsträchtigen und stimmigen Ort in der Altstadt.


Postulat Martin Eisenring, CVP, vom 10. Dezember 2018: Attraktive Nutzung des Gartens des Zuger Regierungsgebäudes; Überweisung
Das Postulat wurde zu Bericht und Antrag an den Stadtrat überwiesen. Ein Antrag der SVP-Fraktion auf Nichtüberweisung wurde mit 27 zu 6 Stimmen abgelehnt. Die SVP argumentierte, die Liegenschaft gehöre dem Kanton und ein entsprechender Vorstoss müsste vom Kantonsrat eingereicht werden.


Interpellation Rupan Sivaganesan, SP, vom 18. September 2018: Zug als Global City mit Entwicklungszusammenarbeit?
Der Stadtrat will keinen «Fonds für globale Verantwortung» eröffnen, um damit Entwicklungshilfe-Projekte zu finanzieren, wie das der Interpellant vorschlägt. Für die Betrieb eines solchen Fonds fehlten die personellen wie die finanziellen Mittel wie auch die politische Legitimation. Die Auslandshilfe solle im bisherigen Rahmen fortgesetzt werden, bei aktuellem Anlass (Naturkatastrophen, Krieg) behalte sich der Stadtrat vor, dem Grossen Gemeinderat weitere finanzielle Mittel zu beantragen. Der Interpellant war von der Antwort des Stadtrates sehr enttäuscht, die Fraktion Alternative-CSP «ernüchtert» und die bürgerlichen Fraktionen waren damit einverstanden.

 

Interpellation Richard Rüegg, CVP, vom 30. Oktober 2018 betreffend Alters- und Pflegeheime
Der Interpellant begründete seinen Vorstoss mit Klagen in verschiedenen Kantonen, wonach Bewohner von Pflegezentren in nicht korrekte, das heisst: in höhere Pflegestufen, eingeteilt wurden – je höher die Pflegestufe desto grösser sind die eigenen Kosten für die Bewohner. Gemäss Aussagen von Bewohnern sei dies einzig mit dem Ziel geschehen, um einen höheren Kostendeckungsgrad für das Pflegezentrum zu erzielen. Von ähnlichen Vorgängen, am Beispiel seiner Grossmutter erläutert, berichtete im Rat auch Joshua Weiss (FDP). Interpellant Richard Rüegg führte aus, er wolle vom Stadtrat wissen, wie die Stadt die Einteilung der Pflegestufen kontrolliere. Eine direkte Kontrolle habe die Stadt nicht, so Stadtrat Urs Raschle, Vorsteher Departement SUS. Die Fachstelle Alter und Gesundheit der Stadt würde jedoch auf Klagen von Bewohnern reagieren und allfälligen Unregelmässigkeiten nachgehen. In den letzten Jahren seien der Stadt indessen keine Klagen wegen ungerechtfertigten Einstufungen gemeldet worden.

Joshua Weiss war mit der Antwort des Stadtrats nicht zufrieden, sie sei «schönfärberisch». Er stellte den Antrag auf ablehnende Kenntnisnahme, was mit 22 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt wurde.


Interpellation Stefan W. Huber, glp, und Gregor Bruhin, SVP, vom 8. Januar 2019: Packen Stadtrat und GGR beim Eidgenössischen mit an?
Ob sich der Stadtrat vorstellen könne, sich zusammen mit Mitgliedern des GGR als freiwillige Helfer, als sogenannte «Chrampfer», am Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest zu engagieren? So die Frage der beiden Interpellanten. Jedem Mitglied des Stadtrats stehe es selbstverständlich frei, sich am Schwingfest zu beteiligen, hielt Stadtpräsident Karl Kobelt in seiner Antwort fest. Selbst dann, wenn der Stadtrat bereits mit einer nicht unwichtigen Aufgabe während des Anlasses betraut sei: mit jener der Gastgeberin, des Gastgebers. Wie die Mitglieder des GGR sich am Schwingfest engagieren, wolle ihnen der Stadtrat nicht vorschreiben. Ohnehin soll Freiwilligenarbeit nicht auf Druck geschehen – den einen liegt das Schwingen näher, andere engagieren sich lieber für soziale, kulturelle oder sportliche Belange.

 

Hinweis
Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier

 

Thomas Gretener, Kommunikationsbeauftragter

Auf Social Media teilen