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Ein frisches Gesicht für das Kolingeviert

20. Mai 2014
Der Stadtrat will das Kolingeviert als Ganzes sichern und erhalten. Er unterbreitet dem Grossen Gemeinderat dafür einen Gesamtkredit von 12‘178‘300 Franken.
Das Kolingeviert ist eine mittelalterliche, dichte Blockrandbebauung mit klar ablesbarer Parzellenstruktur in der äusseren Altstadt von Zug. 1999 zerstörte ein Brand eines der Objekte im Kolingeviert, das Haus am Kolinplatz 21, bis auf das Erdgeschoss. Seither klafft eine Lücke im Geviert.
2012 hat der Grosse Gemeinderat einen Projektierungskredit für den Wiederaufbau der Brandruine zu einem «Haus für junge Menschen» bewilligt. Das Projekt war aus einem offenen Wettbewerb hervorgegangen. Im Zuge dieses Neubaus stellt sich die Frage nach dem Umgang mit weiteren städtischen Liegenschaften im Kolingeviert, die allesamt stark sanierungsbedürftig sind. Der Stadtrat hat Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben und sich eine Gesamtsicht verschafft. Auf Grund der Ergebnisse und der vielfältigen gegenseitigen Abhängigkeiten kommt der Stadtrat zum Schluss, dass er das Geviert sanieren will. Entstehen sollen ein guter Mix an unterschiedlichen Wohnungen und publikumsgenerierende Nutzungen in den Erdgeschossen. Damit will der Stadtrat seine Verantwortung wahrnehmen und einen Beitrag zur langfristigen Entwicklung einer attraktiven Altstadt leisten.

Das Kolingeviert – ein typisches Altstadtgeviert
Der Neubau Kolinplatz 21, das «Haus für junge Menschen», wird dem Geviert ein frisches Gesicht geben. Mit dem Neubau kann die Lücke geschlossen und das Geviert gesamthaft aufgewertet werden. Die sich in städtischem Besitz befindlichen Liegenschaften Kolinplatz 19, Kirchenstrasse 3 und 5 werden tiefgreifend, aber schonend saniert, damit möglichst viel Substanz und Struktur erhalten bleiben.
Alle Liegenschaften unterstehen den Bestimmungen des Altstadtreglements. Sie sind mit Ausnahme des Sockelgeschosses Kolinplatz 21 im Inventar für schützenswerte Bauten aufgeführt. Im Zuge der Sanierungsvorhaben wird deren definitive Unterschutzstellung geprüft.

Grosse bauliche Herausforderungen
Die geschlossene Bauweise und die über die Jahrhunderte gewachsenen Abhängigkeiten  stellen in bautechnischer Hinsicht grosse Herausforderungen dar. So werden beispielsweise die Haustechnikanlagen für die vier Liegenschaften an zwei Standorten in den Untergeschossen des Neubaus und der Kirchenstrasse 3 konzentriert. Weiter ist die Liegenschaft Kirchenstrasse 5 derart schmal, dass eine Nutzung als Mehrfamilienhaus nur über die Benutzung des Treppenhauses der Nachbarliegenschaft Kirchenstrasse 3 gewährleistet werden kann.

Für die Baukosten werden beim Neubau Kolinplatz 21 CHF 4‘469‘000 veranschlagt. Die Sanierungen der übrigen Liegenschaften werden für den «Kolinplatz 19» mit CHF 2‘449‘300 und für die «Kirchenstrasse 3 und 5» mit CHF 5‘260‘000 ausgewiesen. Die Sanierungskosten fallen nicht zuletzt so hoch aus, weil die Sanierungen sehr aufwändig sind und ein eigentlicher Sanierungsstau besteht. Die Wohnungen und die publikumsattraktiven Erdgeschossnutzungen werden markkonform ausgeschrieben.

Bild Kolingviert
Visualisierung des Neubaus Kolinplatz 21 sowie eine Luftaufnahme: Blau eingefärbt die Brandlücke.
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