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Anpassung kantonaler Richtplan / Einladung zur öffentlichen Mitwirkung

18. März 2017
Anpassung kantonaler Richtplan / Einladung zur öffentlichen Mitwirkung
Im Zuger Richtplan wird das Kapitel «Busverkehr/Feinverteiler, u.a. auf Eigentrassee» angepasst. Die Baudirektion legt die Anpassung auf und führt das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.

Auflagefrist und Auflageort
Die Dokumente zur Richtplananpassung liegen vom Samstag, 18. März 2017 bis am Dienstag, 16. Mai 2017 öffentlich auf. Sie können während den Bürozeiten beim Amt für Raumplanung an der Aabachstrasse 5, 6300 Zug im 3. Stock, sowie bei der Stadt Zug und den Gemeindekanzleien Baar und Steinhausen eingesehen werden. Den raumplanerischen Bericht und ein Formular für die Mitwirkung finden Sie auch auf der Homepage unter www.zg.ch/raumplanung (Rubrik «öffentliche Mitwirkung»).

Öffentliche Mitwirkung
Die Bevölkerung wird eingeladen, bei der Richtplananpassung mitzuwirken und Vorschläge
einzubringen. Es können bis spätestens Dienstag, 16. Mai 2017 Eingaben per Formular, Post
oder per E-Mail eingereicht werden. Die Postadresse lautet: Amt für Raumplanung, Stichwort:
Richtplananpassung 17/1, Postfach, 6301 Zug; die E-Mail Adresse: info.arp@zg.ch. Bitte beachten Sie, dass für eine elektronische Stellungnahme ebenfalls Name und Adresse benötigt werden.
Die Eingaben fliessen in die Überprüfung der Richtplananpassung ein. Die Baudirektion fasst
die Eingaben zusammen und nimmt gesamthaft Stellung. Sie unterbreitet ihren Bericht der zuständigen Behörde zum Beschluss.

Kantonsplaner René Hutter steht zur Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung (Telefon
041 728 54 80).

Zug, 18. März 2017 Amt für Raumplanung Zug
René Hutter

Auflage in der Stadt Zug
Beim Baudepartement der Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, am Auskunftsschalter im Erdgeschoss, liegen die Unterlagen jeweils Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr auf.

Zug, 18. März 2017 Baudepartement Stadt Zug

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