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Stadtverwaltung Zug
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08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Öffentliche Auflage: Neuadressierung

10. November 2017
Öffentliche Auflage
Neubenennung und Neunummerierung Lüssihofweg

Gestützt auf § 25 Abs. 4 des Geoinformationsgesetzes des Kantons Zug vom 29. März 2012 (GeoIG, BGS 215.71), liegt ab Freitag, 10. November 2017, bis und mit Mittwoch, 29. November 2017, auf dem Baudepartement Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, bei der Planauflage im Erdgeschoss, jeweils Montag bis Freitag, von 07.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, folgender Beschluss zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

  • Beschluss Nr. 641.17 des Stadtrats vom 31. Oktober 2017 betreffend Lüssihofweg;
Neubenennung und Neunummerierung
  • Planbeilage Neuadressierung Lüssihofweg vom 3. Oktober 2017

Während der Auflagefrist können schriftliche Einwendungen an den Stadtrat von Zug,
Postfach 1258, 6301 Zug, eingereicht werden. Die Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

Zug, 10. November 2017      Baudepartement Stadt Zug
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