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Fussballfest in der Stadt Zug

5. April 2018
Erneut ist ein Mitfiebern unter freiem Himmel angesagt: Auch während der Fussball-Weltmeisterschaft vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 können die Fans die Spiele in den Gartenrestaurants der Stadt Zug mitverfolgen. Mit einer toleranten, unbürokratischen Ausnahmeregelung ermöglicht der Stadtrat den Gastwirten einmal mehr das temporäre Aufstellen von Fernsehgeräten mit Tonwiedergabe in den bestehenden, bewilligten Aussenbereichen.
Viele Fussballbegeisterte freuen sich schon heute auf die Live-Übertragungen der Fussball-Weltmeisterschaft aus Russland. Dem Fussballfieber trägt der Stadtrat Rechnung. Dank einer erneuten Ausnahmeregelung können die Spiele in den Gartenrestaurants mitverfolgt werden.

Aufgrund der guten Erfahrungen anlässlich der WM 2014 und der EM 2016 ermöglicht der Stadtrat den Gastwirten mit Gartenrestaurants und Strassen-Cafés auch in diesem Jahr das temporäre Aufstellen von Fernsehgeräten mit Tonwiedergabe. Der zuständige Stadtrat Urs Raschle sagt dazu: «Die Gastwirte waren an den letzten Fussball-Grossereignissen kooperativ und die Auflagen wurden eingehalten. Dies hat den Stadtrat bestärkt, erneut eine Ausnahmeregelung zu gewähren. Ich freue mich jetzt schon auf das Startspiel der Schweiz gegen Brasilien am 17. Juni!»

Wie schon anlässlich der WM 2014 und der EM 2016 gelten für die Zuger Gartenrestaurants klare Spielregeln, damit es von der Abteilung Sicherheit und Verkehr der Stadt Zug keine rote Karte gibt: Es dürfen ausschliesslich Fernseher mit einer Bildschirmdiagonale von maximal drei Metern aufgestellt werden. Beamer, Verstärker Home-Cinema-Systeme etc. sind nicht erlaubt. Ebenso ist eine Erweiterung der Gartenrestaurants oder Strassen-Cafés nicht gestattet. Gemäss Spielplan beginnen die letzten Spiele jeweils um 17 und um 20 Uhr, mit einer Ausnahme am 16. Juni um 21 Uhr. Spätestens 15 Minuten nach Spielende müssen die Fernseher ausgeschaltet werden. Die Gastwirte werden angehalten, mit einer moderaten Lautstärke ihrer Fernseher Rücksicht auf die Nachtruhe zu nehmen. Die Abteilung Sicherheit und Verkehr der Stadt Zug und die Zuger Polizei kontrollieren das Einhalten der mit dem Gastgewerbe vereinbarten Regeln.
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