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Publikation von Baugesuchen im Dezember 2017

3. November 2017
Publikationen von Baugesuchen im Dezember 2017

Publikationen von Baugesuchen während der Weihnachtszeit führen häufig dazu, dass Betroffene von ihren Einsprachemöglichkeiten nicht – oder nur unter erschwerten Bedingungen – Gebrauch machen können.

Im Dezember 2017 gilt daher folgende Regelung:

Am Freitag, 29. Dezember 2017 erscheint kein Amtsblatt.
Am Freitag, 15. und Freitag, 22. Dezember 2017 werden keine Baugesuche im Amtsblatt publiziert.


Die letzte Möglichkeit zur Ausschreibung von Baugesuchen für das Jahr 2017 sind die Ausgaben des Amtsblatts Nr. 48 und 49 vom 1. beziehungsweise 7. Dezember 2017 (2. Publikation). Für diese Ausschreibungen sind die Baugesuche bis spätestens
Donnerstag, 23. November 2017, 17.00 Uhr, dem Baudepartement Stadt Zug,
St.-Oswalds-Gasse 20, Postfach 1258, 6301 Zug, einzureichen.

Nach dem 23. November 2017 eingereichte Baugesuche werden erst im Amtsblatt Nr. 1/2018 vom 5. Januar 2018 publiziert.

Für die Publikation vom 5. Januar 2018, sind die Baugesuche bis spätestens Montag, 18. Dezember 2017, dem Baudepartement Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, Postfach 1258, 6301 Zug, einzureichen.

Baudepartement Stadt Zug

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