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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Öffentliche Mitwirkung Baulinienplan Hertistrasse

6. September 2019

Gestützt auf Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Stand am 1. Januar 2019) liegt ab Freitag, 6. September bis und mit Montag, 7. Oktober 2019, im Stadthaus, Gubelstrasse 22, bei der Planauflage im Erdgeschoss, jeweils Montag bis Freitag, von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, folgender Plan zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

Baulinienplan Hertistrasse, Plan Nr. 8018, Situationsplan 1:500

Während der Auflagefrist können beim Stadtrat von Zug, Postfach 1258, 6301 Zug, schriftlich Bemerkungen und Vorschläge eingereicht werden. Die Teilnahme an der Mitwirkung ist nicht beschränkt.

Zur weiteren Information liegt ebenfalls auf:

  • Vorprüfungsbericht Tiefbauamt des Kantons Zug vom 9. November 2018

  • Beschluss des Stadtrates Nr. 513.18 vom 25. September 2018 inkl. Beilagen

Bei allfälligen Fragen stehen während der Auflagefrist der Stadtplaner, Harald Klein, oder der Projektleiter, Remy Frommenwiler, zur Verfügung.

Zug, 6. September 2019 Baudepartement Stadt Zug

Zugehörige Objekte

Name
Plan_8018_Baulinienplan-Hertistrasse_20190902.pdf Download 0 Plan_8018_Baulinienplan-Hertistrasse_20190902.pdf
Brief_20181109_Tiefbauamt_Vorprufung.pdf Download 1 Brief_20181109_Tiefbauamt_Vorprufung.pdf
Stadtratsbeschluss_20180925_Vorprufung.pdf Download 2 Stadtratsbeschluss_20180925_Vorprufung.pdf
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