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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
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6301 Zug
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Giftschein

Seit dem 1. August 2005 ist das neue Chemikaliengesetz in Kraft. Die Einstufungen in die Giftklassen 1 bis 5 sowie die Bewilligungspflicht wurden abgeschafft. Weiterhin bestehen bleiben jedoch spezielle Abgabebeschränkungen für sehr giftige und besonders gefährliche Chemikalien.

Das Amt für Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle (Zugerstrasse 50,  6312 Steinhausen) stellt Ihnen Merkblätter zu bestimmten Themen des neuen Chemikalienrechts unter www.zg.ch/avs unter der Rubrik Lebensmittelkontrolle/ Chemikalien zur Verfügung.

Weitere Informationen