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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Veranstaltungen und Anlässe

Sie planen einen Festanlass, möchten eine politische Standaktion organisieren, verkaufen alkoholhaltige Getränke (Kleinhandel) oder eröffnen ein Restaurant? Dabei gilt es Einiges zu beachten. Für Veranstaltungen im Freien oder in Gebäuden gelten verschiedene gesetzliche Grundlagen. Beispielsweise benötigen auch Veranstaltungen auf privatem Grund eine Bewilligung (Verstärkeranlagen, öffentlicher Alkoholausschank, Brandschutzvorschriften etc.).

Für solche Anlässe benötigen Sie eine Bewilligung. Wir stellen Ihnen die passenden Online-Formulare zur Verfügung. Diese Formulare passen sich Ihren Bedürfnissen an. Vergessen Sie nicht, Ihre Angaben regelmässig zwischenzuspeichern. So können Sie später Änderungen vornehmen oder bei sich wiederholenden Veranstaltungen die Daten laden und aktualisieren.

Wählen Sie Ihr Formular aus den unterstehenden Anlässen aus:

  • Für Informationsstände inkl. politische Stände: Formular
  • Für andere Veranstaltungen und Anlässe: Formular

Was ist zu beachten?
Weitere Informationen und Tipps finden Sie im Leitfaden für Veranstalter.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Merkblättern Anforderungen an Fest- und Gelegenheitswirtschaften und Standbetreiber/innen im Aussenbereich.

Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch frühzeitig einzureichen. Sobald Sie Ihr Gesuch eingereicht haben und die Veranstaltung bewilligt wurde, steht der Durchführung nichts mehr im Weg.
Die Stadt Zug lehnt jede Haftung ab, wenn Sie bereits vor Erhalt der Veranstaltungsbewilligung Massnahmen treffen und Ihnen dadurch Kosten entstehen.

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die
Abteilung Sicherheit und Verkehr, Fachbereich Bewilligungen
Stadthaus, Gubelstrasse 22, 6300 Zug
Telefon 058 728 99 00 oder bewilligungen@stadtzug.ch.

Wir wünschen Ihnen einen gelungenen Anlass.

Alkoholabgabe im Gastgewerbe

Wenn Sie in Ihrem Restaurant/Cafe/Bar usw. alkoholhaltige Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Bewilligung. Bewilligungspflichtige Betriebe dürfen von 05.00 bis 24.00 Uhr geöf…

Wenn Sie in Ihrem Restaurant/Cafe/Bar usw. alkoholhaltige Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Bewilligung. Bewilligungspflichtige Betriebe dürfen von 05.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein. Für generell längere Öffnungszeiten führt der Stadtrat ein Auflage- und Einspracheverfahren durch. 

Kontakt
Fachbereich Bewilligungen, Gubelstrasse 22, 6300 Zug
Telefon: 058 728 99 00
E-Mail: bewilligungen@stadtzug.ch

Gesuchsformulare und Merkblätter (Download):

Benützung von öffentlichem Grund

Veranstaltungen Falls Sie eine Veranstaltung auf städtischem Boden durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung. Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig: Art der…

Veranstaltungen
Falls Sie eine Veranstaltung auf städtischem Boden durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung. Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig: Art der Veranstaltung, Ort, Datum, Dauer sowie Aufbauten und Einrichtungen. Das Online-Formular finden Sie hier.

Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist bewilligungspflichtig. Das Online-Formular dazu finden Sie hier.

Sollten Sie Lautsprecher- und Verstärkeranlagen benutzen, ist auch dies bekanntzugeben.

Bitte beachten Sie die Grobbeurteilung von Anlassrisiken der «Zuger Polizei» und wenn nötig reichen Sie das Gesuch «Meldung eines Anlasses an die Polizei» mindestens 2 Monate vor der Durchführung des Anlasses hier ein.


Bewilligung für das Aufstellen von mobilen Gegenständen
Die Benützung des öffentlichen Grundes mit mobilen Gegenständen ist nach den vorliegenden Weisungen bewilligungspflichtig. Das Aufstellen von erlaubten mobilen Gegenständen bis insgesamt 1 m2 Bodenfläche und angemessener Höhe unmittelbar vor der eigenen Liegenschaft bzw. dem eigenen Geschäft bedarf keiner Bewilligung. Nutzungen ab einer Grösse von einem Quadratmeter sind bewilligungspflichtig. Für Nutzungen ab einer Grösse von drei Quadratmeter ist eine Gebühr zu entrichten.


Standbewilligungen
Informationsstände, politische Stände und Verkaufsstände von Schulen für Kuchen oder Bastelware auf öffentlichem Grund benötigen eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr. Das Online-Formular finden Sie hier

Informationsstände und Verkaufsstände werden nur auf dem Bundesplatz bewilligt, wobei ein politischer Stand auch auf dem Landsgemeindeplatz aufgestellt werden kann. Für das Aufstellen von Verkaufsständen im Zusammenhang mir dem Zuger Altstadtmarkt am Samstag auf dem Landsgemeindeplatz muss Niklaus Elsener (Tel. 041 755 05 06 / 079 466 74 51) oder Franz Villiger (Tel. 076 587 23 20) kontaktiert werden. Eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr wird dafür nicht benötigt.

Hilfe bei Festen und Veranstaltungen

Der Werkhof bietet verschiedene Hilfen an bei der Durchführung von kleinen und grossen Veranstaltungen innerhalb der Stadt Zug. Die Kosten dieser Dienstleistung berechnen sich nach Aufwa…
Der Werkhof bietet verschiedene Hilfen an bei der Durchführung von kleinen und grossen Veranstaltungen innerhalb der Stadt Zug. Die Kosten dieser Dienstleistung berechnen sich nach Aufwand.
Anfragen oder Bestellungen können jeweils vormittags von Montag bis Donnerstag von 8.00-11.30 Uhr gemacht werden.

Informations- und Verkaufsstände

Informationsstände, politische Stände und Verkaufsstände von Schulen für Kuchen oder Bastelware auf öffentlichem Grund benötigen eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr. In…

Informationsstände, politische Stände und Verkaufsstände von Schulen für Kuchen oder Bastelware auf öffentlichem Grund benötigen eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr. Informationsstände und Verkaufsstände werden nur auf dem Bundesplatz bewilligt, wobei ein politischer Stand auch auf dem Landsgemeindeplatz aufgestellt werden kann.
Für das Aufstellen von Verkaufsständen im Zusammenhang mit dem Zuger Altstadtmarkt am Samstag auf dem Landsgemeindeplatz muss Niklaus Elsener (Tel. 041 755 05 06 / 079 466 74 51) oder Franz Villiger (Tel. 076 587 23 20) kontaktiert werden. Eine Bewilligung der Abteilung Sicherheit und Verkehr wird dafür nicht benötigt.

Gesuchsformulare und Merkblätter (Download):

Kleinhandel mit gebrannten Wassern

Information Für den Verkauf von alkoholischen Getränken mit oder aus gebrannten Wassern ist eine Bewilligung für den Kleinhandel nötig. Diese wird im Kanton Zug durch die Standortgemein…

Information
Für den Verkauf von alkoholischen Getränken mit oder aus gebrannten Wassern ist eine Bewilligung für den Kleinhandel nötig. Diese wird im Kanton Zug durch die Standortgemeinde des Betriebes ausgestellt. Wer mehrere Abgabestellen führt, braucht für jede eine Kleinhandelsbewilligung.

Kontakt
Fachbereich Bewilligungen, Gubelstrasse 22, 6300 Zug
Telefon: 058 728 99 00
E-Mail: bewilligungen@stadtzug.ch

 

 

 

Kultursäulen

An 19 ausgewählten Standorten in der Stadt Zug stehen runde Kultursäulen für das tempräre Affichieren von kleineren und grösseren institutionellen Kulturplakaten zur Verfügung. Der ob…

An 19 ausgewählten Standorten in der Stadt Zug stehen runde Kultursäulen für das tempräre Affichieren von kleineren und grösseren institutionellen Kulturplakaten zur Verfügung.

Der obere Teil der Kultursäulen ist für die grösseren F4-Kulturplakate der grossen Zuger Veranstalter mit Belegungsplan und individueller Aushangdauer reserviert (TMGZ, Chollerhalle, Theater im Burgbachkeller, Kunsthaus, Burg, Museum für Urgeschichte).

Der untere Teil steht für kleinere A4/A3-Kulturplakate zur Bewerbung von Zuger Kulturveranstaltungen mit nicht kommerziellem Charakter zur Verfügung.

Die Plakate sind im Format A4 (210 x 297 mm) oder A3 (297 x 420 mm) in einer Auflage von 20 Exemplaren jeweils bis spätestens Dienstagabend bei Zug Tourismus im Bahnhof Zug anzuliefern. Die Aushangdauer beträgt eine Woche. Das Affichieren ist gratis.

Die Organisation erfolgt durch Zug Tourismus.

Kontakt
Zug Tourismus
Bahnhofplatz, 6300 Zug
+41 41 723 68 00
info@zug.ch

Meldepflichtige Kleinspiele (Lotto, Tombola)

Lottospiele und Tombolas, deren maximale Summe CHF 50'000 nicht übersteigt, sind nicht mehr bewilligungspflichtig, sondern nur noch meldepflichtig. > Zum Meldeformular. Falls die max…
Lottospiele und Tombolas, deren maximale Summe CHF 50'000 nicht übersteigt, sind nicht mehr bewilligungspflichtig, sondern nur noch meldepflichtig.
Zum Meldeformular.

Falls die maximale Summe höher als CHF 50'000 ist, wenden Sie sich bitte vorgängig an die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, 041 728 50 20 oder info.sd@zg.ch.

Strassenkunst

Unter Strassenkunst werden musikalische, schauspielerische, artistische oder ähnliche Darbietungen im öffentlichen Raum verstanden. Die Verordnung über die Strassenkunst und das Merkblat…

Unter Strassenkunst werden musikalische, schauspielerische, artistische oder ähnliche Darbietungen im öffentlichen Raum verstanden. Die Verordnung über die Strassenkunst und das Merkblatt sowie der Stadtplan für die Strassenkunst geben darüber Auskunft. Weitere Informationen und das Reglement finden Sie unter Publikationen.

Veranstaltungen und Festwirtschaften

Bei Veranstaltungen und Festwirtschaften sind gewisse Richtlinien zu beachten und Bewilligungen einzuholen. Untenstehend finden Sie die wichtigsten Merkblätter und Gesuchsformulare. W…

Bei Veranstaltungen und Festwirtschaften sind gewisse Richtlinien zu beachten und Bewilligungen einzuholen. Untenstehend finden Sie die wichtigsten Merkblätter und Gesuchsformulare.

Wenn Sie bei öffentlichen Veranstaltungen alkoholhaltige Getränke ausschenken oder verkaufen wollen, benötigen Sie eine Bewilligung. Für private Anlässe ist nur der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken bewilligungspflichtig.

Werden für die Veranstaltung Strassen benützt oder ist der Anlass mit Risiken behaftet (Alkohol, Sicherheit usw.) verweisen wir auf die Homepage der Zuger Polizei „Anlassmeldung und -bewilligung“.

Gesuchsformulare und Merkblätter (Download):

Veranstaltungshinweise für sportliche und kulturelle Anlässe

Gemäss Stadtratsbeschluss besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, auf kulturelle und sportliche Veranstaltungen auf öffentlichem Grund der Einwohnergemeinde Zug hinzuweisen. F…

Gemäss Stadtratsbeschluss besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, auf kulturelle und sportliche Veranstaltungen auf öffentlichem Grund der Einwohnergemeinde Zug hinzuweisen.

Folgende Standorte wurden bewilligt (die Standorte sind auf der Übersichtskarte eingezeichnet; sie steht am Fuss dieser Seite zum Download bereit):

Veranstaltungshinweise an den Stadteingängen (Standorte sofern nötig vom Amt für Raumplanung des Kantons Zug für temporäre Zwecke bewilligt)

  • An den Einfallsachsen zur Stadt Zug (Artherstrasse, Aegeristrasse, Chamerstrasse, Nordstrasse) stehen je drei gestaffelte Plakatstelen im Format F12 (268.5 x 128 cm) zur temporären Bewerbung von Veranstaltungen auf dem Boden der Einwohnergemeinde Zug zur Verfügung. Die Rahmen können mit je einem Plakat im Format F12 einseitig bestückt werden. Die privaten Grundeigentümer werden jährlich pauschal entschädigt.
  • Die Aushangdauer pro Anlass beträgt 7 bis maximal 14 Tage vor dem entsprechendem Anlassdatum, je nach Verfügbarkeit der Plakatstelen. Ein Veranstalter kann maximal ein F12-Plakat pro Standort gleichzeitig buchen.
  • Der Preis für ein F12-Plakat beträgt pauschal CHF 200.00, inklusive kleben, reinigen, auf- und abhängen und unabhängig der Aushangdauer. 
  • Die F12-Plakate müssen vom Veranstalter zweiteilig produziert und mindestens 14 Tage vor Aushangdatum beim Werkhof der Stadt Zug angeliefert werden. Die Plakate werden durch Mitarbeiter des Werkhofs der Stadt Zug auf- und abgehängt.
  • Die Stadt Zug kann zwischen zwei gebuchten Plakataktionen während maximal zwei Wochen Eigenwerbung/Stadtmarketing mit F12-Plakaten betreiben, da der Aufwand um die leeren Rahmen für eine derart kurze Zeit ab- und wieder aufzubauen zu hoch ist.– Die Bewilligung erteilt die Abteilung Sicherheit und Verkehr (058 728 99 11).
  • Anforderungen Plakat F12 (268.5 x 128 cm / 2-teilig!) 110-120 g/m2: Es ist wichtig, die Plakate mit Bluebackpapier (Affichenpapier) für die Nassklebung zu produzieren. 

    Die Plakate werden gefalzt, im Wasser eingeweicht und anschliessend auf eine Tafel geklebt. Papier für solche Plakate muss Nässe aufnehmen können, damit es für den Anschlag geschmeidig wird und der Leim sich mit ihm binden kann. 

    Aufgrund der Nassdehnung sind die Plakate auf schmalbandgeschnittenes Papier bedruckt anzuliefern. Für optimale Haftung ist eine raue Klebeseite vorzusehen. Bei vollflächigen, dunklen Sujets eignet sich ungestrichenes Papier besser, da es das Brechen im Falz verhindert.

Kulturfahnen

  • In der Vorstadt und beim Arenaplatz stehen auf dem Boden der Einwohnergemeinde Zug je vier Strassenlampenkandelaber für Kulturfahnen zur Verfügung. Diese dienen der temporären Bewerbung von grösseren, wichtigen Veranstaltungen. Die Fahnen müssen witterungsbeständig sein und ein Format von rund 80 x 300 cm aufweisen.
  • Die Aushangdauer pro Anlass beträgt 7 bis maximal 14 Tage vor dem entsprechendem Anlassdatum, je nach Verfügbarkeit der Fahnenburgen. Es werden maximal 10 Anlässe pro Jahr bewilligt.
  • Der Preis pro Fahnenburg/Standort beträgt pauschal CHF 500.00, unabhängig der Aushangdauer, inklusive Montage/Demontage.
  • Die Kulturfahnen müssen vom Veranstalter gemäss Merkblatt produziert und mindestens 14 Tage vor Aushangdatum beim Werkhof der Stadt Zug angeliefert werden. Die Fahnen werden durch Mitarbeiter des Werkhofs der Stadt Zug auf- und abgehängt.
  • Die Bewilligung erteilt die Abteilung Sicherheit und Verkehr (058 728 99 11).

Fahnenburgen
Die offiziellen Fahnenburgen stehen ausschliesslich für die Zugerfahne, die Schweizer- und die Europafahne zur Verfügung. Sie können nicht durch Fremdfahnen bestückt werden.

Kulturplakate F4 im Stadtinnern

  • An verschiedenen Standorten in der Stadt Zug stehen Stelen für Kulturplakate zur Bewerbung von kulturellen Veranstaltungen auf dem Boden der Stadtgemeinde Zug zur Verfügung. Pro Standort können bis zu drei gestaffelte, doppelseitige Plakatstelen im Format F4 (89.5 x 128 cm) in die vorhandenen Bodenhülsen gesteckt werden. Separat sind Hülsen für Verkehrssicherheitskampagnen oder Plakataktionen von Verwaltung und Institutionen (Sicherheits-, Schulanfangs-, Naturschutzkampagnen, etc.) vorhanden.
  • Die Aushangdauer pro Anlass beträgt 7 bis maximal 14 Tage vor dem entsprechendem Anlassdatum, je nach Verfügbarkeit der Plakatstelen. Pro Anlass und Veranstalter können maximal 10 doppelseitige Stelen gleichzeitig gebucht werden.
  • Der Preis pro Stele (doppelseitig) beträgt pauschal CHF 100.00, unabhängig der Aushangdauer, inklusive kleben, reinigen, aufstellen und abräumen.
  • Die Plakate müssen vom Veranstalter produziert und mindestens 14 Tage vor Aushangdatum beim Werkhof der Stadt Zug angeliefert werden. Die Plakate werden durch den Werkhof der Stadt Zug aufgestellt und abgeräumt.
  • Die Bewilligung erteilt die Abteilung Sicherheit und Verkehr (058 728 99 11). Die Reservation erfolgt online. Diese kann frühestens ein Jahr vor resp. bis spätestens 3 Wochen vor dem Aushangtermin entgegengenommen werden.
  • Anforderungen Plakat F4 (89.5 x 128 cm) 110-120 g/m2: Es ist wichtig, die Plakate mit Bluebackpapier (Affichenpapier) für die Nassklebung zu produzieren. 

    Die Plakate werden gefalzt, im Wasser eingeweicht und anschliessend auf eine Tafel geklebt. Papier für solche Plakate muss Nässe aufnehmen können, damit es für den Anschlag geschmeidig wird und der Leim sich mit ihm binden kann. 

    Aufgrund der Nassdehnung sind die Plakate auf schmalbandgeschnittenes Papier bedruckt anzuliefern. Für optimale Haftung ist eine raue Klebeseite vorzusehen. Bei vollflächigen, dunklen Sujets eignet sich ungestrichenes Papier besser, da es das Brechen im Falz verhindert.


Markttafeln

  • An verschiedenen Standorten in der Stadt Zug (Artherstrasse, Kolinplatz, Aegeristrasse, Postplatz, Vorstadt, Baarerstrasse, Zeughausgasse) stehen Stelen für die offiziellen Markttafeln zur temporären Bewerbung von Märkten auf dem Boden der Stadtgemeinde Zug zur Verfügung.
  • Die Markttafeln werden bei Marktbeginn durch die Marktfahrer selber in die Bodenhülsen gesteckt und nach Marktende wieder durch diese abgeräumt und versorgt.
  • Für den Zuger Altstadtmarkt und andere Marktveranstaltungen bleiben die Markttafeln nur am jeweiligen Austragungstag temporär in den Bodenhülsen stehen und müssen gleichentags wieder entfernt werden. Während des Zuger Chriesimärts im Juni/Juli bleiben die Tafeln je nach Dauer der Chriesisaison während zwei bis vier Wochen in den Bodenhülsen stehen.
  • Das Aufstellen der Markttafeln erfolgt durch die Marktfahrer selber und ist gratis.
  • Die Organisation erfolgt durch Abteilung Sicherheit und Verkehr (058 728 99 04).


Kultursäulen
An 19 ausgewählten Standorten in der Stadt Zug stehen runde Kultursäulen für das temporäre Affichieren von kleineren und grösseren institutionellen Kulturplakaten zur Verfügung.
Der obere Teil der Kultursäulen ist für die grösseren F4-Kulturplakate der grossen Zuger Veranstalter mit Belegungsplan und individueller Aushangdauer reserviert (TMGZ, Chollerhalle, Theater im Burgbachkeller, Kunsthaus, Burg, Museum für Urgeschichte).

Der untere Teil steht für kleinere A4/A3-Kulturplakate zur Bewerbung von Zuger Kulturveranstaltungen mit nicht kommerziellem Charakter zur Verfügung.
Die Plakate sind im Format A4 (210 x 297 mm) oder A3 (297 x 420 mm) in einer Auflage von 20 Exemplaren jeweils dienstags, mindestens eine Woche vor Aushang, bei Zug Tourismus im Bahnhof Zug anzuliefern.
Die Aushangdauer beträgt eine Woche. Das Affichieren ist gratis.
Die Organisation erfolgt durch Zug Tourismus (041 723 68 00).

Zugehörige Objekte

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