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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Gebietsplanung Unterfeld Schleife

Informationen

Datum
12. Februar 2017
Lokalität
Vorurne
Stadthaus am Kolinplatz
Erdgeschoss Stadthaus am Kolinplatz: freitags, 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr

Haupturne
Burgbachsaal, Dorfstrasse 12: Sonntag 09.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Martin Würmli, Stadtschreiber
Beschreibung
– Bebauungsplan Unterfeld Schleife, einschliesslich Umweltverträglichkeitsbericht
– Zonenplanänderung Schleife Nord
– Änderung der Bauordnung § 54 b, Bauzone mit speziellen Vorschriften Schleife Nord

Kommunale Vorlagen

Gebietsplanung Unterfeld Schleife

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung
Das Areal Unterfeld Schleife liegt zu einem Drittel auf Zuger Stadtgebiet, die restliche Fläche in der Gemeinde Baar. Es bildet eine stadträumliche Einheit und ist rund 5.5 Hektaren gross. Grundeigentümerin auf dem Gebiet der Stadt Zug ist die Korporation Zug. Das Planungsgebiet in Zug grenzt an die Nordstrasse und an die Stadtbahnhaltestelle «Lindenpark» und ist gut erschlossen. Durch das Planungsgebiet verläuft der Stampfibach.

Die Stadt Zug und die Gemeinde Baar haben die Gebietsplanung mit den Grundeigentümern während sechs Jahren gemeinsam und unter Einbezug des Kantons Zug und den SBB erarbeitet. Auf der Grundlage des kantonalen Richtplans legte der Stadtrat eine Verdichtung des Projektes für den Bebauungsplan fest. Deshalb sind der Zonenplan und die Bauordnung anzupassen. Das Projekt wurde einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt.

Im Gebiet Unterfeld Schleife soll ein gemischt genutztes Stadtquartier für Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Freizeit und Erholung entstehen. Im Zentrum liegt ein grosser, öffentlicher Park mit einem künstlichen See zum Erholen, Begegnen, Spielen und Verweilen. Die Erdgeschosse der Bebauung sind für publikumsorientierte Betriebe reserviert. Im Zuger Teil werden auf mindestens 60 % der anrechenbaren Geschossfläche preisgünstige Wohnungen gebaut. Zudem ist ein Doppelkindergarten und eine Kindertagesstätte vorgesehen.

Das Projekt umfasst eine blockrandähnliche Bebauung mit 15 Baukörpern. Die Grundhöhe der Bauten beträgt 25 Meter. Punktuell sollen sechs Erhöhungen auf 34 bis 60 Meter möglich sein. Im Baubewilligungsverfahren ist die Erfüllung der Zielsetzung einer nachhaltigen Entwicklung gemäss dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) nachzuweisen.

Auf Zuger Seite des Bebauungsplangebietes sind maximal 350 Parkplätze in der Tiefgarage zulässig, davon 48 Besucherparkplätze. Zusätzlich können oberirdisch 18 Kurzzeitparkplätze angeboten werden. Im Baubewilligungsverfahren werden für alle Baubereiche Mobilitätskonzepte erstellt.

Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat dem Bebauungsplan an seiner Sitzung vom 8. November 2016 mit 23 zu 15 zugestimmt. In der Folge wurde das Behördenreferendum ergriffen, weshalb nun eine Urnenabstimmung durchgeführt wird. Der Stadtrat empfiehlt Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.

Der Stadtrat von Zug

Hinweis
  • Die oben aufgeführten Dokumente sind Teil der Abstimmungsunterlagen
  • Sämtliche Planunterlagen können beim Baudepartement der Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, Zug, eingesehen werden.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 50,54 %
4'880
Nein-Stimmen 49,46 %
4'775
Stimmberechtigte
16'886
Stimmbeteiligung
58.56
Ebene
Gemeinde
Art
Behördenreferendum
Name
Abstimmungsbroschüre Unterfeld Download 0 Abstimmungsbroschüre Unterfeld
Unterfeld, Städtebauliche Richtlinien Download 1 Unterfeld, Städtebauliche Richtlinien
Unterfeld, Richtprojekt Umgebungsgestaltung Download 2 Unterfeld, Richtprojekt Umgebungsgestaltung
Umgebungsplan EG UG Download 3 Umgebungsplan EG UG
Umweltverträglichkeitsbericht Stellungnahme AfU Download 4 Umweltverträglichkeitsbericht Stellungnahme AfU
Umweltverträglichkeitsbericht Download 5 Umweltverträglichkeitsbericht