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Abwasserreglement: Totalrevision - Bericht und Antrag der GPK

Nummer
G1693.6
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
22. November 2004
Beschreibung
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1693.6
Abwasserreglement: Totalrevision
Bericht und Antrag der Geschäftsprüfungskommission vom 22. November 2004

Zusammenfassung
–Stadtrat Dolfi Müller bestätigt, dass mit dieser Gebühr der Stadt neue Finanzmittel zufliessen, welche er mit dem Vollzug der Bundesgesetzgebung begründet. Es wird klar, dass der Stadtrat keine Absicht hat, das bisher verwendete allgemeine Steuersubstrat im gleichem Umfang zu entlasten.
–Das anzuwendende Äquivalenzprinzip darf jedoch auf der entsprechenden Kosten-stelle "Stadtentwässerung" mittelfristig weder zu Überschüssen noch zu Fehlbeträgen führen. Die Kommission erachtet diese Gebühr nach wie vor als asozial.
–Bei der Lebenserwartung von Anlagen dieser Art wäre ein Satz von 5% des Restwer-tes resp. 2.5% des Erstellungswertes angemessen. Der anzuwendende Abschreibungssatz wurde vom Zuger Regierungsrat im Sinne eines "Kompromisses" offenbar mit 7.5% des Restwertes genehmigt. Die regierungsrätlichen Rechenkünste gehen bei diesem Satz von einer Lebensdauer von rund 30 Jahren aus: man rechne...
–Die Kommission erwartet eine strikte Zweckbindung der Gebühren. Der Stadtrat wird anlässlich der GGR-Sitzung dazu noch eine Erklärung abgeben.
–§ 5, Abschnitt 5 stiftet in der Kommission mehr Verwirrung als Klarheit. Der Antrag der SVP-Fraktion ist aus dieser Sicht verständlich. Die Kommission ist der Meinung, dass der Abschnitt 3 eigentlich genügt. Der Stadtrat wird anlässlich der GGR-Sitzung dazu noch eine Erklärung abgeben.
–Da in § 13 die Anschlussgebühr ins Reglement aufgenommen wird, soll auch die Betriebsgebühr unter § 14 festgelegt werden. Damit wird die dazugehörende Verord-nung zumindest aus finanztechnischer Sicht überflüssig. Die Kommission stimmt diesem Grundsatz (Modell Stadt Zürich) mit 4:2 Stimmen zu.
–Die Gebühr wird nach einstimmiger Kommissionsmeinung mit Fr. 1.20 pro m3 in Reg-lement aufgenommen.
–Betreffend § 18 Inkraftsetzung folgt die Kommission dem Antrag der Spezialkommission.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen und in Kenntnis sämtlicher Be-richte und Anträge empfiehlt die GPK die von ihr geänderte Vorlage zur Annahme. Daher stellt die Geschäftsprüfungskommission folgenden

Antrag
"Auf die Vorlage sei einzutreten und es sei das Abwasserreglement gemäss Antrag der Spezialkommission unter folgender Änderung von § 14 Betriebsgebühr:
Abschnitt 3 (geändert) : 'Die Gebühr beträgt CHF 1.20 pro Kubikmeter Frischwasser und CHF 1.50 pro Quadratmeter befestigte Fläche (FA).'
Abschnitt 4 (geändert) : 'Der Anteil der Betriebsgebühren für abgeleitetes Meteorwasser darf 50% des gesamten Ertrags aus den Betriebsgebühren nicht überschreiten.'
Abschnitt 5 (neu): 'Der Stadtrat ist ermächtigt, die Gebühr pro Kubikmeter Frischwasser im Einzelfall bei erheblich belastetem Abwasser aus Industrie und Gewerbebetrieben sowie bei nicht abgeleitetem Frischwasser anzupassen.'
Abschnitt 6 (neu) : 'Für die Ableitung von unverschmutztem Abwasser in ein öffentliches Gewässer entfällt die Gebühr pro Quadratmeter FA.'
zu bewilligen."

Zugehörige Objekte

Name
G1693.6.pdf Download 0 G1693.6.pdf
Datum Sitzung