Kopfzeile

close

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Map

Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

Inhalt

Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug: Teilrevision - Bericht und Antrag des Büros GGR

13. September 2005
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1846

Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug: Teilrevision
Bericht und Antrag des Büros GGR vom 13. September 2005


Das Wichtigste im Überblick
Am 1. Juli 2005 trat die neue Gemeindeordnung der Stadt Zug vom 1. Februar 2005 (GO) in Kraft. Damit sind verschiedene Bestimmungen der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates (GSO) anpassungsbedürftig geworden (so namentlich §§ 16, 18, 23, 33, 56 und 61) und es sind einige formelle bzw. redaktionelle Mängel des Erlasses zu beheben.

Im Rahmen der von der Stadtverwaltung durchgeführten Kosten-/Nutzenanalysen wird im Sinne einer effizienten und effektiven Geschäftsbehandlung eine Neuregelung der Aufgabenteilung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) und der Bau- und Planungskommission (BPK) vorgeschlagen. Sämtliche Bauvorlagen, die einen Kreditbeschluss beinhalten (Geschäft mit finanziellen Folgen), müssen heute nebst der BPK stets auch von der GPK behandelt werden. Diese Doppelspurigkeiten können vermieden werden, indem die BPK ermächtigt wird, sämtliche Bauvorlagen (inkl. die Geschäfte mit finanziellen Folgen) abschliessend zu behandeln. Dies bedingt eine Änderung bzw. Anpassung der §§ 13 und 14 GSO.

An der Sitzung vom 26. November 2002 hat der Grosse Gemeinderat die Spezialkommission zur Totalrevision der Gemeindeordnung beauftragt, im Hinblick auf die Schaffung eines Ratssekretariats § 15 der (alten) Gemeindeordnung zu überprüfen bzw. anzupassen (GGR-Protokoll Nr. 47 des Grossen Gemeinderates vom 26. November 2002, Seite 2040). Die Bestimmung von § 15 der alten Gemeindeordnung wurde mit der neuen Gemeindeordnung ersatzlos aufgehoben, ohne dass sich die Spezialkommission GO materiell mit der Frage der Schaffung eines Ratssekretariats befasst hat. Der Rat hat nun endgültig über die Schaffung eines Ratssekretariats zu entscheiden. Das Büro GGR unterbreitet dem Rat zwei Vorschläge zur Revision der Geschäftsordnung: Variante 1 mit Ratssekretariat und Variante 2 ohne Ratssekretariat.

Zugehörige Objekte

Name
G1846.pdf Download 0 G1846.pdf