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Interpellation betreffend die Verschiebung eines Abstimmungstermins

17. Oktober 2005

Details zum Einsatz

Eingesetzte Personen
Urs B. Wyss (Verfasser/in)
Gemeinderat Urs B. Wyss reichte am 17. Oktober 2005 die Interpellation «zur Verschiebung eines Abstimmungstermins» ein. Darin zweifelt er die Rechtmässigkeit der Verschiebung der Abstimmung über die Wohnüberbauung Roost an. Er beruft sich dabei auf § 13 Abs. 2 der Gemeindeordnung, wonach die Abstimmung spätestens nach Ablauf der Einsprachefrist des GGR-Beschlusses beim nächsten eidgenössischen oder kantonalen Urnengang hätte angesetzt werden müssen.

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