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Entwicklungsplan Areal Landis & Gyr/ SBB-West, 2. Lesung - Bericht und Antrag des Stadtrats

20. August 2002
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1641.2
Entwicklungsplan Areal Landis & Gyr / SBB-West, 2. Lesung
Bericht und Antrag des Stadtrates vom 20. August 2002

Das Wichtigste im Überblick
Der Entwicklungsplan Landis & Gyr / SBB-West wurde nach der 1. Lesung im Grossen Gemeinderat vom 21. Mai bis 19. Juni 2002 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist gingen insgesamt sechs Einwendungen ein. Vier von direktbetroffenen Grundeigentümern und zwei aus der angrenzenden Nachbarschaft. Neben einigen kleineren Anpassungswünschen, welchen entsprochen werden kann, beinhalten die Einwendungen der Bewohner des Quartiers Gartenstadt eine grundlegende planerische Neukonzeption des Verkehrskonzeptes. Die Linienführung der Nordstrasse soll von der Aabachstrasse an die Dammstrasse verlegt werden. Diese Einwendungen widersprechen den Beschlüssen des Kantonsrates betreffend dem Kantonalen Teilrichtplan Verkehr, betreffend dem Rahmenkredit für die Planung, den Landerwerb und den Bau der Nordzufahrt sowie betreffend der Genehmigung des generellen Projektes. Diese rechtskräftigen Planungsgrundlagen sind für die betroffenen Gemeinden bindend.

Der Grosse Gemeinderat stimmte in der 1. Lesung dem Antrag zu, eine Studie zu erstellen, die die Erschliessung des Areals unter Einbezug aller heute bekannten öffentlichen Verkehrsmittel (öV) analysiert. Das Ergebnis präsentiert sich wie folgt: Für den Planungshorizont 2007 ist die Erschliessung des Areals Landis & Gyr / SBB-West mit dem öffentlichen Verkehr sehr gut. Für den Zustand 2020 wird die Betriebszuverlässigkeit des Bussystems jedoch stark vom Auslastungsgrad des Strassennetzes durch den motorisierten Individualverkehr (mIV) sowie allfälligen Massnahmen zur Bevorzugung des öV bestimmt. Die prognostizierte Entwicklung des Gesamtverkehrs im Untersuchungsperimeter zeigt, dass die Kapazitäten im individuellen wie öffentlichen Verkehr im Zustand 2020 an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit respektive Kapazität kommen. Die heutige Verkehrsinfrastruktur ist daher derart zu ergänzen, dass die Funktionsfähigkeit des Gesamtverkehrssystems erhalten bleibt. Es ist zwingend notwendig, dass die Projekte der verschiedenen Verkehrsträger koordiniert geplant und umgesetzt werden. Ergänzende Massnahmen im Bereich des Mobilitätsmanagements sind eine wichtige Grundlage, um mit den vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen die Mobilitätsbedürfnisse optimal befriedigen zu können.

Zugehörige Objekte

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1641.2.pdf Download 0 1641.2.pdf
Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1309 vom 12. November 2002; Beilage 1 Download 1 Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1309 vom 12. November 2002; Beilage 1