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Liegenschaften Lüssiweg 17 und 19: Umbau und Einbau von Wohnungen; Baukredit - Bericht und Antrag des Stadtrats

23. Mai 2006
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1890

Liegenschaften Lüssiweg 17 und 19:
Umbau und Einbau von Wohnungen; Baukredit

Bericht und Antrag des Stadtrates vom 23. Mai 2006

Das Wichtigste im Überblick
Am 10. Juni 2001 hat die Stadt Zug das Grundstück 417 mit den beiden Häusern Lüssiweg 17 und 19 erworben. Im Bericht zur Urnenabstimmung wurde festgehalten, dass sich die Liegenschaften für kurz-, wie auch für mittel- und langfristige öffentliche Nutzungen eignen und sich die Stadt verpflichtet, für die Liegenschaften keine gewinnorientierten Nutzungen vorzusehen (vgl. GGR-Vorlage Nr. 1589 vom 6. März 2001). Während der Umbauarbeiten des Neustadtschulhauses von 2003 bis 2005 dienten mehrere Räume der beiden Gebäude als Provisorium für die Musikschule. Nach dem Umbau des Erdgeschosses des Hauses Lüssiweg 17 im Jahre 2004 wurde das Tagesheim Guthirt im Januar 2005 bezogen.

Mit der vorliegenden Vorlage unterbreiten Ihnen ein Kreditbegehren für Umbaumassnahmen an den Liegenschaften Lüssiweg 17 und 19:
  • In der Liegenschaft Lüssiweg 17 sind je eine Zweizimmer- und eine Dreizimmerwohnung sowie ein Atelier/Büroraum geplant. Im bewohnten Dachgeschoss sind verschiedene Brandschutzmassnahmen im Bereich des Fluchtwegs erforderlich.
  • Im Haus Lüssiweg 19 wird das Erdgeschoss seit kurzem als Quartiertreffpunkt genutzt. Aufgrund der Raumstruktur im 1. und 2. Obergeschoss eignet sich das Gebäude Lüssiweg 19 gut für Wohngemeinschaften. Das vorliegende Umbauprojekt sieht vor, im 1. und 2. Obergeschoss fünf Einzel- und ein Doppelzimmer sowie eine Küche und einen Aufenthaltsraum einzurichten. Diese Zimmer bieten 12 bis 14 Studenten und Lehrlingen günstige Wohnmöglichkeiten. Die sanitären Installationen werden nur wo nötig ergänzt. Die elektrotechnischen Installationen müssen weitgehend ersetzt und den aktuellen Installationsvorschriften angepasst werden.

Die neu entstehenden Wohnungen und Studios (total 14) sind im Sinne der GGR-Vorlage Nr. 1600 vom 15. Mai 2001 „Wohnbaupolitik der Stadt Zug“ zum städtischen Wohnungsbau zu zählen.

Die Baukosten für das Haus Lüssiweg 17 betragen CHF 450’000.--, für das Haus Lüssiweg 19 CHF 735’000.--, total CHF 1'185’000.--. Mit den vorgesehenen baulichen Massnahmen werden die beiden Häuser für die nächsten 10 bis 15 Jahre zweckmässig genutzt und die aktuellen Sicherheitsanforderungen bezüglich Brandschutz und baulicher Sicherheit erfüllt.

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Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1435 vom 19. September 2006; Beilage 1 Download 8 Beschluss des Grossen Gemeinderats Nr. 1435 vom 19. September 2006; Beilage 1