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Gebühren der Stadt Zug - Bericht und Antrag der GPK

Nummer
G1855.2
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
2. Oktober 2006
Beschreibung
Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1855.2

Gebühren der Stadt Zug:
– Grundsätze zur Festsetzung der Gebühren in der Stadt Zug
– Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen
– Reglement über die Parkierungsgebühren

Bericht und Antrag der Geschäftsprüfungskommission vom 02. Oktober 2006

Zusammenfassung
  • Aus Sicht der Kommission ist eine klare Zuordnung von Gebühren, welche durch den GGR zu beschliessen sind wichtig. Es sollen dabei vor allem Gebühren von erheblicher finanzieller oder gesellschaftspolitischer Bedeutung in Betracht fallen. Die Aufteilung, welche während der Kommissionsarbeit gefunden wurde, ist praktikabel.
  • Zukünftig sollen weniger und einfachere Reglemente erlassen werden. Mit den vorliegenden Reglementen ist ein guter Anfang gemacht: es werden mit zwei neuen Reglementen drei alte Reglemente ersetzt.
  • Die Standards zur Ausarbeitung von Leistungsvereinbarungen sind für die Kommission zu wenig transparent und sollten daher für die Wertung von zukünftigen Leistungsvereinbarungen vorgängig bekannt sein.
  • Die Grundsätze für die Gebühren finden mit wenigen redaktionellen Anpassungen einstimmige Unterstützung in der Kommission. Es ist richtig, dass bereits als Einkommen und Vermögen versteuertes Geld, nicht nochmals zur Gebührenfestsetzung herangezogen wird.
  • Das Betreuungsreglement hat besonders beim § 19 Elternbeiträge zu Diskussionen geführt. Der Stadtrat sieht in einem attraktiven Angebot auch einen Standortfaktor. Dieses Argument findet auch in der Kommission Unterstützung auch unter Berücksichtigung der schweizweiten Entwicklungen in diesem Bereich. Die Festlegung des Ansatzes ist ein klarer politischer Akt, welcher in der Kommission mit 4:2 Stimmen obsiegte.
  • Beim neuen Parkierungsgebührenreglement wurden grundsätzliche Erwägungen der Kommission wie bsp. ‚Parkhaustarife günstiger als Kurzzeitparkplätze’ berücksichtigt. Die der Zone Altstadt zugeordneten Parkplätze sind zu überdenken. Nicht alle heute dieser Zone angerechneten Parkplätze gehören auch wirklich dazu.

Die Geschäftsprüfungskommission stellt folgende Anträge:
  • auf die Vorlage sei einzutreten und es seien die Beschlussesentwürfe des Stadtrates vom 12. September 2006 mit den folgenden Änderungen
  • Beschluss Grundsätze zu Festsetzung der Gebühren der Stadt Zug (abschliessend)
  • Ziff. 1, Lit. 4: „… werden in der Regel die Vollkosten …“
  • Ziff. 1, Lit. 7: „Die Tarife für vergleichbare Leistungen des Bildungsdepartementes …“
  • Ziff. 1, Lit. 11: „…ausgearbeitet wird, sind entweder die Höhe oder die Vorschriften zur Berechnung und die Kompetenz …“
Betreuungsreglement (erste Lesung)
  • § 3, Abs. 2: „… ist die Trägerschaft angewiesen, einer ausgewogenen …“
  • § 4: „…durch den Stadtrat festgelegt.“ („im Rahmen der kantonalen Vorgaben“ gestrichen)
zu bewilligen."

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Name
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Datum Sitzung