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Grosser Gemeinderat: Volksabstimmung über den Bebauungsplan Unterfeld Schleife

8. November 2016
Die Stimmberechtigten der Stadt Zug sollen voraussichtlich am 12. Februar 2017 über den Bebauungsplan «Unterfeld Schleife» abstimmen können. Das entschied das Zuger Stadtparlament an seiner Sitzung vom Dienstag, nachdem es dem Geschäft in 2. Lesung mit 23 zu 15 Stimmen zugestimmt hatte.
Bei der Überbauung Unterfeld Schleife handelt es sich um eines der grössten Bauprojekte im Kanton Zug. Es tangiert zwei Gemeinden: Zu einem Drittel liegt das total 5.5 Hektaren grosse Areal auf Zuger Stadtgebiet, die restliche Fläche in der Gemeinde Baar. Im Unterfeld soll ein gemischt genutztes Stadtquartier für Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Freizeit und Erholung entstehen. Im Zentrum liegt ein grosser öffentlicher Park mit einem See zum Erholen, Spielen und Verweilen. Die Erdgeschosse der Bebauung sind für publikumsorientierte Betriebe reserviert. Das Projekt umfasst eine blockrandähnliche Bebauung mit 15 Baukörpern. Die Grundhöhe der Bauten beträgt 25 Meter. Punktuell sind sechs Erhöhungen auf 34 bis 60 Meter möglich. Grundeigentümerin auf dem Gebiet der Stadt Zug ist die Korporation Zug, die preisgünstige Wohnungen realisieren will.

Das Parlament beriet den Bebauungsplan am Dienstag zum zweiten Mal. Dabei ging es vor allem um die Einwendungen, vor allem jener der Nachbarn, die nach Abschluss der 1. Lesung eingegangen sind: Sie reklamierten beispielsweise zu hohe Gebäude direkt vor ihrer Siedlung oder befürchteten ungünstigen Schattenwurf. Diese Gebäude betreffen aber vor allem die Bauten auf Baarer Boden, weshalb das Parlament auf diese Beschwerden aus formellen Gründen nicht eintrat und ablehnte.
Die Haltung der Fraktionen zum Projekt Unterfeld Schleife hat sich gegenüber der 1. Lesung nicht verändert: Die Linke lehnt den Bebauungsplan ab, die bürgerlichen Fraktionen stimmt ihm zu. Zwar weise das Projekt positive Ansätze auf, anerkannte beispielsweise Louis Bisig, SP. Dennoch bleibe die Überbauung mit seiner massiven Volumetrie ein klotziger Solitär im Unterfeld und beanspruche eine Stellung, die keine Rücksicht auf den städtebaulich gewachsenen Kontext und das umliegende Gebiet nehme. Von einer «attraktiven Lösung mit zahlreichen preisgünstigen Wohnungen» sprach dagegen Jürg Messmer, SVP. «Das richtige Projekt am richtigen Ort», brachte es Roman Burkhard, FDP, auf den Punkt und sieht in ihm die Chance, dass im Unterfeld ein neues Stück Stadt entstehen und wachsen kann.

Die Mehrheit des Parlaments ist der Meinung , dass das Volk über dieses Projekt abstimmen soll und stimmte dem sogenannten Behördenreferendum mit 25 Stimmen zu. Voraussichtlich am 12. Februar 2017 werden die Gemeinden Zug und Baar an der Urne darüber befinden. Damit der Bebauungsplan rechtskräftig wird, ist die Zustimmung beider Kommunen nötig.

Resultat: Dem Bebauungsplan Unterfeld Schleife wird in 2. Lesung mit 23 zu 15 Stimmen zugestimmt.
Bericht und Antrag des Stadtrats
Bericht und Antrag der BPK




Weitere Geschäfte
Postulat Etienne Schumpf, FDP, vom 9. Juli 2015: Zum Wohle der Studierenden – Überprüfung der Öffnungszeiten der Studienbibliothek
Die Bibliothek Zug und die Studienbibliothek sind von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr und am Samstag von 9 bis 16 Uhr offen Das Postulat verlangte, dass der Stadtrat die Bedürfnisse der Studierenden der Studienbibliothek abklärt und wenn notwendig die Öffnungszeiten anpasst. Die Auswertung der Zutritte 2012–2015 durch den Stadtrat zeigte, dass die Nutzung der Studienbibliothek mit über 20‘000 Studierenden pro Jahr konstant hoch ist, die 100 Lernplätze ausreichend sind und die Öffnungszeiten mit 57 Stunden pro Woche – im Vergleich zu anderen nicht universitären Bibliotheken – lange ausfallen. Gemäss der Evaluation durch den Stadtrat besteht nur während rund acht Wochen pro Jahr ein Bedürfnis nach einer erweiterten Öffnungszeit bereits ab 8 Uhr. Für eine generelle Erweiterung der Öffnungszeiten besteht kein Bedarf. In seiner Antwort erklärt sich der Stadtrat bereit, die ausserordentliche Öffnung der Studienbibliothek bereits um 8 Uhr während der Prüfungszeiten im Dezember und Juni während insgesamt 8 Wochen vorzunehmen. Diese Neuregelung erfolgt auf Zusehen hin. Das Angebot startet im Herbstsemester 2016/17 von Mitte Dezember bis Mitte Januar und wird vorgängig bekannt gemacht.
Vertreter der FDP, CVP und SP bedankten sich für die Umsetzung des Postulats, so zeigte sich Mathias Wetzel, FDP, erfreut, dass die «Attraktivität der Studienbibliothek kostenneutral gesteigert werden konnte.»


Resultat: Die Antwort des Stadtrats wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Bericht und Antrag des Stadtrats


Interpellation SVP-Fraktion vom 6. Juni 2016: Welche Regeln gelten für das gemeinsame Zusammenleben mit Muslimen an den Zuger Stadtschulen? Stichwort: Integration versus Religionsfreiheit
Wegen Konflikten zwischen Muslimen und schweizerischen Schulbehörden stellten die Interpellanten eine Reihe von Fragen bezüglich des Umgangs mit Muslimen in Stadtzuger Schulen. Sie sprachen dabei unter anderem den obligatorischen Schwimmunterricht, das Tragen von Kopftüchern und die Verweigerung der Teilnahme am Schullager und des Handschlags an und fragten nach geplanten Vorschriften. Der Stadtrat antwortete, es habe in Zug bis heute keine ausserordentlichen Vorfälle gegeben, welche die Interpellanten angesprochen hatten. Bisherige Uneinigkeiten und Anliegen konnten durch Gespräche mit gesundem Menschenverstand gelöst werden, weshalb keine neuen Vorschriften geplant sind.
«Wir sind erfreut, dass an den Stadtschulen keine grösseren Probleme aufgetreten sind und das Zusammenleben mit Muslimen funktioniere», sagte Gregor Bruhin, SVP, und zeigte sich mit der Antwort des Stadtrats zufrieden, so wie auch die anderen Fraktionen. Allerdings schnellten bei mehreren Parlamentariern die Mahnfinger nach oben. Es dürfte nicht weiter an den Schweizer Grundwerten geschraubt werden, so Stefan Moos, FDP. Oder Benny Elsener, CVP: Er erwartet Respekt auch vor den christlichen Werten. Differenziert wertete Urs Bertschi, SP, der sich für eine liberale Grundhaltung gegenüber anderen Religionen und Kulturen aussprach: «Integration geht einher mit Religionsfreiheit und heisst nicht totale Assimilation.»

Resultat: Die Antwort des Stadtrats wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Antwort des Stadtrats


Interpellation Philip C. Brunner, SVP, vom 16. Juni 2016: Sind durch egoistisch interpretierte Statistiken bedingt, neue Geldquellen für den städtischen Haushalt in Aussicht?
Wegen einer Fehlbudgetierung des Amts für öffentlichen Verkehr des Kantons Zug (AöV) für das Jahr 2016 wurden rund 100'000 Franken zu wenig budgetiert als schliesslich in Rechnung gestellt wurden. Dies veranlasste Philip C. Brunner zu seiner Interpellation mit den Fragen nach einer Kostenteilung und zukünftiger Risiken durch Fehlbudgetierungen weiterer Bereiche. Weiter erwog er eine absichtliche Fehlinterpretation von Statistiken, um Geldquellen für die Stadt Zug zu erschliessen. Von diesen Mitteln sah der Stadtrat in seiner Antwort ab, die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Stadt basiere auf gegenseitigem Vertrauen. Die Angaben des Kantons seien nicht verbindlich gewesen und Abweichungen somit zwar bedauerlich, aber gesamtumfänglich von der Stadt Zug zu tragen. In anderen Bereichen könne es ebenfalls zu fehlerhaften Kalkulationen kommen, Nachzahlungen verliefen aber immer korrekt.
Philip C. Brunner und Monika Mathers, CSP, kritisierten vor allem die ungenaue Arbeitsweise des Kanton und die unfaire Verteilung der Kosten des ÖV auf die Stadt Zug, welche Monika Mathers als „Zentrumslast, welche näher betrachtet werden müsse“, bezeichnete.


Resultat: Die Antwort des Stadtrats wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Antwort des Stadtrats


Postulat Othmar Keiser und Christoph Iten, beide CVP, vom 9. Februar 2016 betreffend Steuereinnahmen juristische Personen – Einfluss der Unternehmenssteuer-Reform (USR III) und deren Effekte
Die Unsicherheit über die Auswirkungen der Unternehmenssteuer-Reform (USR III) hat auch den Grossen Gemeinderat erreicht. Der Stadtrat soll Auskunft über die Folgen einer allfälligen Einführung der USR III geben und eine Fachperson den Fachbereich Unternehmenssteuern / Controlling verstärken, fordern Othmar Keiser und Christoph Iten in ihrem Postulat. Der Stadtrat drückt in seiner Antwort Respekt vor der Unternehmenssteuer-Reform aus. Insgesamt sieht er – für den Kanton Zug – jedoch leichte Vorteile. Zwar kämen Mehraufgaben auf die Verwaltung zu, so der Stadtrat, aber diese seien zeitlich begrenzt. Deshalb will er von einer zusätzlichen Stelle absehen. Postulant Christoph Iten attestierte dem Stadtrat eine seriös geschriebene Antwort, findet aber, der Blick des Stadtrats hätte gezielter in die Zukunft blicken müssen und auch für die Stadt weniger günstige Szenarien beleuchten sollen. Auch sieht Iten die Auswirkungen für Zug nicht ganz so rosig wie der Stadtrat. Indessen seien die Prognosen für die Auswirkungen von USR III schwierig abzusehen, zumal ja noch nicht einmal sicher sei, ob die Reform komme, da die Volksabstimmung erst im kommenden Februar stattfinde. Für die FDP-Fraktion ist zudem klar, dass die Stadt kein zusätzliches Personal benötigt. Die SP schliesslich sähe es am liebsten, wenn die USR III vom Volk abgelehnt würde, was mit dem Auftrag verbunden wäre, dass die eidgenössischen Räte eine Vorlage erarbeiten müssten, die sozial ausgewogen wäre und den öffentlichen Kassen auf allen Ebenen keine Verluste bräche, wie es Barbara Gysel, SP, formulierte.

Resultat: Das Postulat wird als erledigt von der Geschäftsfallkontrolle gestrichen.
Bericht und Antrag des Stadtrats



Thomas Gretener, Kommunikationsbeauftragter
Janine Müller, Mitarbeiterin Kommunikation

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