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Parlament lehnt Baukredit unterer Postplatz ab

26. September 2017
Keine Zustimmung zum Kredit von 1,3 Mio. Franken für die Umgestaltung des unteren Postplatzes mit Aufhebung der Parkplätze: Das Zuger Stadtparlament sieht im Projekt des Stadtrats zu viele Nachteile und wünschte sich an seiner Sitzung vom 26. September 2017 eine bessere Verzahnung mit dem neuen Parkhaus Postplatz.
Im Juni 2008 stimmten die Stadtzugerinnen und -zuger dem Bebauungsplan Postplatz mit einer Mehrheit von 65 Prozent zu. Darin hiess es unter anderem sinngemäss: Ein Jahr nach Inbetriebnahme des Parkhauses Postplatz, voraussichtlich im Frühling 2019, müssen 60 Parkplätze auf dem oberen und unteren Parkplatz aufgehoben werden. Jetzt, wo am Postplatz gebaut wird, legte der Stadtrat dem Parlament den Baukredit von 1,3 Mio. Franken für die Umgestaltung des unteren Postplatzes vor.

Mit der Ablehnung des Stadttunnels vor zwei Jahren hat sich die Ausgangslage für viele Parlamentsmitglieder grundlegend verändert. Vor allem der Wegfall der oberirdischen Parkplätze werde zum Nachteil des Gewerbes geschehen, argumentierten bürgerliche Politiker. Aber auch generell erfülle das Projekt die Anforderungen für eine gedeihliche Entwicklung der Stadt zu wenig. Die CVP-Fraktion stellte daher den Antrag, das Geschäft an den Stadtrat zur Überarbeitung zurückzuweisen, was der Rat jedoch mit 23 zu 10 Stimmen ablehnte.

Nach der Debatte über die Vor- und Nachteile beschloss der Grosse Gemeinderat mit 18 zu 16 Stimmen, dem Baukredit von 1,3 Mio. Franken nicht zuzustimmen. Bemängelt wurden beispielsweise die versteckten Taxiplätze im Raiffergässli oder die Veloabstellplätze an ungeeigneter Stelle (FDP-Fraktion), die schlechte Erschliessung des Parkhauses Postplatz, ungünstige Rahmenbedingungen für das Gewerbe sowie mangelnde Lösungen für Kurzparkier-Parkplätze (CVP- und SVP-Fraktion).

Der Stadtrat nahm den Entscheid des Parlaments zur Kenntnis, wird ihn analysieren und später über das weitere Vorgehen entscheiden.

Beiträge an Kulturinstitutionen
Fünf Zuger Kulturinstitutionen erhalten auch künftig Unterstützung von der Stadt. Das Parlament bewilligte für die Jahre 2018 bis 2020 jährliche Beiträge von total 2,424 Mio. Franken für die folgenden Institutionen:
  • Die Stiftung Museum Burg Zug erhält jährlich 340'000 Franken (zugestimmt mit 35 Stimmen).
  • Der Zuger Kunstgesellschaft und der Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug werden für den Betrieb des Kunsthauses Zug jährlich 460'000 Franken und für die Kunstvermittlung mit 30'000 Franken unterstützt. Zusätzlich wurden 75'000 für den Ankauf von Kunstwerken und neu für den Unterhalt des Kunsthauses ebenfalls 75'000 Franken (befristet auf drei Jahre) bewilligt (mit 33 zu 2 Stimmen). Ein Antrag der SVP-Fraktion, die Unterhaltsbeiträge zu streichen und dafür einen umfassen Sanierungsplan vorzulegen, wurde mit 23 zu 10 Stimmen abgelehnt.
  • Der Verein Chollerhalle erhält jährlich 180'000 Franken (Zustimmung mit 34 Stimmen).
  • Der Theater- und Musikgesellschaft Zug (tmgz) wird für Veranstaltungen in den Sparten Musik, Tanz, Theater und Comedy einen jährlichen Beitrag von 412'000 Franken (mit 34 Stimmen).
  • Für den Betrieb des Theater Casino Zug werden jährlich 622'000 Franken gesprochen (mit 34 Stimmen).
  • Für den Betrieb der Galvanik erhält die Interessensgemeinschaft Galvanik einen jährlichen Beitrag von 230'000 Franken (mit 34 Stimmen).
Reglement über die Förderung von Altersheimen und Alterswohnungen aufgehoben
1973 erliess die Stadt ein Reglement zur «Förderung von Altersheimen und Alterswohnungen». Davon profitierte 2016 die «einfache Gesellschaft Waldheim» und erhielt, gestützt auf das Reglement, 1,18 Mio. Franken für den Bau von 48 Wohnungen. Der Stadtrat kam zum Schluss, dass diese Art von Finanzierung nicht mehr zeitgemäss sei und dass Alterswohnungen nach dem Vollkostenprinzip finanziert werden sollen. Das Reglement sei deshalb aufzuheben. Dieser Antrag war im Rat unbestritten und die Zustimmung erfolgte oppositionslos.

Motion der FDP-Fraktion und Mitunterzeichnende vom 9. November 2016 betreffend Pflege der Rechtssammlung Stadt Zug
Die Zahlung an die «einfache Gesellschaft Waldheim» aufgrund eines alten Reglements (vgl. Ausführungen oben) führte zu einem parlamentarischen Vorstoss. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, die städtische Rechtssammlung müsste besser gepflegt und nicht mehr aktuelle Rechtserlasse ausgemustert werden; sie reichte dazu eine Motion ein. Die Antwort des Stadtrats kam nicht bei allen Mitgliedern des Stadtparlaments gut an. Vor allem die FDP und die Fraktion Alternative-CSL nervten sich über «schulmeisterliche und arrogante Belehrungen». Gleichwohl erklärt sich der Stadtrat bereit, allfällig überholte oder gegenstandslose Gemeinderatsbeschlüsse dem Parlament zu unterbreiten.
Die Motion wurde mit 31 Stimmen teilerheblich erklärt, aber nicht von der Geschäftsfallkontrolle gestrichen.

Postulat FDP-Fraktion vom 2. Juni 2014 betreffend mehr Belebung dank weniger Bürokratie
Die Einholung einer Bewilligung für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sei kompliziert und mühsam, reklamierte die FDP-Fraktion in ihrem Vorstoss. Der Stadtrat beauftragte daraufhin die Verwaltung, auf der städtischen Webseite ein benutzerfreundliches Bewilligungssystem zu entwickeln. Das ist offenbar gut gelungen. Fraktionsvertreter von CVP und FDP waren des Lobes voll über die Neuentwicklung von www.stadtzug.ch/bewilligung-veranstaltungen.
Das Postulat wurde als erledigt von der Geschäftsfallkontrolle abgeschrieben.

Postulat Karen Umbach und Peter Rütimann, beide FDP, vom 1. Juni 2016 betreffend Startup’s
Die Antwort des Stadtrats, Startup-Unternehmen im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen, nahmen die Postulanten mit Befriedigung zur Kenntnis. Es sei beispielsweise begrüssenswert, dass der Stadtrat prüfe, ob Startup-Unternehmen in städtischen Liegenschaften zu vergünstigten Bedingungen Räume mieten können (beispielsweise in der Liegenschaft St.-Oswalds-Gasse 20, wenn die Verwaltung in des ehemalige Landis & Gyr-Gebäude zügeln wird).
Das Postulat wurde als erledigt von der Geschäftsfallkontrolle abgeschrieben.

Interpellation SVP-Fraktion vom 20. April 2017: Mit Steuersenkungen und dem Senken oder der Streichung von Gebühren und Abgaben belohnen wir diejenigen, welche die Stadt Zug steuerlich tragen und schaffen damit auch für die Zukunft eine für Einwohner, Gewerbe und Industrie attraktive Stadt Zug für alle!
Die städtischen Finanzen befinden sich derzeit im Lot und die Frage der SVP-Fraktion, ob eine Steuersenkung verkraftbar sei, beantwortete der Stadtrat mit einem vorsichtigen Ja: Aus langfristiger Optik könne sich der Stadtrat strategische Überlegungen machen, mittelfristig einen Steuerfuss von 58% bis 60% festzulegen und negative Ergebnisse über die Steuerausgleichsreserven auszugleichen. Die Stabilität des Steuerfusses bleibe aber ein wesentlicher Bestandteil der Steuerattraktivität, betonte der Stadtrat. Seine Antwort rief verschiedene Reaktionen hervor:
  • Die SVP-Fraktion kündigte an, dass sie mit allen Mitteln auf eine Steuerfusssenkung von zwei Einheiten hinarbeiten werde.
  • Die FDP-Fraktion begrüsst die Steuerfussstabilität – aber: «Über den Steuerfuss werden wir reden wollen.»
    • Für die Fraktion Alternative CSP ist eine Steuerfusssenkung im Moment kein Thema. Steuersenkungen hätten meist kurzfristig negativen Ertrag zur Folge, was häufig zu unsinnigen Sparübungen führe.
    In Kürze
Postulat Fraktion Alternative-CSP vom 23. November 2016 betreffend TiSA (Trade in Services Agreement)
Der Rat nahm die Antwort des Stadtrates zustimmend zur Kenntnis; ein Antrag der Postulanten auf ablehnende Kenntnisnahme wurde mit 23 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Interpellation Stefan W. Huber, glp, vom 2. März 2017: Welcher Logik folgt die Installation von Wasserbelebungsanlagen in der Stadt Zug?
Die Antwort des Stadtrats wurde zur Kenntnis genommen. Interpellant Stefan W. Huber gab in einem engagierten Votum zur verstehen, dass er nach der Lektüre der stadträtlichen Antwort den Sinn und den Nutzen der Wasserbelebungsanlagen nach System Grander noch immer nicht nachvollziehen könne.

Interpellation Astrid Estermann, Alternative – die Grünen, vom 18. April 2017 betreffend Littering-Konzept bei öffentlichen Veranstaltungen
Als ob eine Abfallbombe eingeschlagen habe. So beschrieb die Interpellantin die Situation auf dem Arena-Platz, nachdem der EVZ die Finalqualifikation erreicht hatte. Die Fragen zum «Littering-Konzept» beantwortete der Stadtrat zufriedenstellend und der Grosse Gemeinderat nahm von der Antwort des Stadtrats zustimmend Kenntnis.

Interpellation Stefan W. Huber und David Meyer, beide glp, vom 15. Mai 2017 betreffend Cybersicherheit
Die Interpellanten nahmen die Antwort des Stadtrats zustimmend zur Kenntnis und zeigten sich von den Massnahmen für die Sicherung des städtischen EDV-Netzes beruhigt. Allerdings warnten sie davor, nachlässig zu werden. Sinnvoll sei die effiziente Zusammenarbeit mit dem Kanton, erklärte zudem die FDP-Fraktion.

Interpellation David Meyer und Stefan W. Huber, beide glp, vom 11. Mai 2017: Sportanlagen quo vadis
Die sogenannte Zuger Sportmeile im Herti-Gebiet kann und soll nicht weiter ausgebaut werden, da dieses Gebiet auch als Freizeit- und Naherholungsgebiet genutzt wird. Dieser Haltung des Stadtrats schlossen sich die Fraktionen SVP, FDP und glp an. Für die Interpellanten waren die Antworten des Stadtrats allerdings wenig konkret. Die Interpellation wurde positiv zur Kenntnis genommen. Wichtig sei, so die Fraktionen CVP und FDP, dass die Stadt beschlossen habe, dass in der Herti keine Hochhauszone entstehe, damit Grünflächen erhalten blieben.

Interpellation Beat Bühlmann, SVP, betreffend vergünstigte Stadtwohnungen für Topverdiener und ohne GGR-Mitspracherecht: Beantwortung offener Fragen
Der Interpellant nahm die Antwort des Stadtrats positiv zur Kenntnis und stellte befriedigt fest, dass der Stadtrat handle und dass rund 20 gut verdienende Mieter die subventionierten städtischen Wohnungen verlassen müssen. Die anderen Fraktionen schlossen sich dieser Meinung an. Die Antwort des Stadtrats wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

Motion Eliane Birchmeier, FDP, Gregor R. Bruhin, SVP, Karen H. Umbach, FDP, und Hugo Halter, CVP, vom 10. August 2016: Mehrnutzen für die Stadtzuger Bevölkerung anstelle einer teuren, konfliktträchtigen Zwängerei; Rückgabe Nutzungsrecht Gesellschaftsraum Parktower und Änderung des entsprechenden Bebauungsplans
Der Zwischenbericht des Stadtrats wurde zustimmen zur Kenntnis genommen. Die FDP-Fraktion war damit einverstanden, dass die Frist für die Beantwortung der Motion wegen den schwierigen Umständen um ein Jahr verlängert wird.

Das Postulat von Stefan Huber und David Meyer, beide glp, «Nachvollziehbare Steuertransparenz bei den Gemeindesteuerern» wurde zu Bericht und Antrag an den Stadtrat überwiesen.

Das Postulat der SVP-Fraktion «Bondo braucht jetzt unsere Hilfe» wurde zu Bericht und Antrag an den Stadtrat überwiesen.

Der Rat lehnte auf Antrag der SVP-Fraktion mit 18 zu 15 Stimmen die Teilnahme von ausländischen jungen Erwachsenen an der städtischen «Jungbürgerfeier» ab, wie dies ein Postulat der SP-Fraktion verlangte. Die Feier sei, wie der Name sage, eine für Schweizerinnen und Schweizer, die mit 18 Jahren das Stimm- und Wahlrecht erhalten, argumentierten die bürgerlichen Fraktionen.

Hinweis
Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier

Zug, 26. September 2017
Thomas Gretener, Kommunikationsbeauftragter

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