Im Dezember 1962 fand die letzte Einwohnergemeindeversammlung in Zug statt. Am 1. Februar 1963 trat der neu gewählte Grosse Gemeinderat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Er besteht aus 40 Mitgliedern und wird von den Stimmberechtigten alle vier Jahre gewählt.
Aufgaben: | Der Grosse Gemeinderat ist an Stelle der Gemeindeversammlung das gesetzgebende Organ (Legislative). Er beschliesst über Anträge des Stadtrates, insbesondere auch über Rechnung und Voranschlag. |
Kompetenzen: | Die Befugnisse des Grossen Gemeinderates sind in der Gemeindeordnung der Stadt Zug geregelt. |
Voraussetzungen: | Die Sitzungen des Grossen Gemeinderates sind öffentlich. |
Nächste Sitzungen
Letzte Sitzungen
Zeige alle vergangenen Einträge