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Öffentliche Auflage: Änderung der Bauordnung Anhang 4

9. Juni 2017
Öffentliche Auflage
Änderung der Bauordnung Anhang 4 Zweckbestimmung der Zonen des öffentlichen Interesses, Gebiet Göbli

Gestützt auf § 39 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998, liegen ab Freitag, 9. Juni 2017, bis und mit Montag, 10. Juli 2017, auf dem Baudepartement Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, bei der Planauflage im Erdgeschoss, jeweils Montag bis Freitag, von 07.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, folgende Dokumente zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

Bauordnung Anhang 4 der Zweckbestimmung der Zonen des öffentlichen Interesses, Gebiet Göbli, Änderung im einfachen Verfahren gemäss § 40 PBG

Während der Auflagefrist können schriftliche Einwendungen zu diesen Dokumenten an den Stadtrat von Zug, Postfach 1258, 6301 Zug, eingereicht werden. Die Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Zur weiteren Information - und damit ohne Beschwerdemöglichkeit - liegen ebenfalls auf:
  • Vorprüfungsbericht vom 14. Dezember 2016, Amt für Raumplanung des Kantons Zug
  • Beschluss des Stadtrates Nr. 616.16 vom 4. Oktober 2016
Bei allfälligen Fragen stehen während der Auflagefrist der Stadtplaner Harald Klein oder die Projektleiterin Esther Ambühl zur Verfügung.

Zug, 9. Juni 2017      Baudepartement Stadt Zug

Zugehörige Objekte

Name
Beil_20161004_BO-Anhang4-allmend_gobli-gestrichen.pdf Download 0 Beil_20161004_BO-Anhang4-allmend_gobli-gestrichen.pdf
Brief_20161214_BD_nderung_Bauverordnung_Vorprufung_Auflage.pdf Download 1 Brief_20161214_BD_nderung_Bauverordnung_Vorprufung_Auflage.pdf
SR-Antrag_20161004_VP_OeIB-Anhang4.pdf Download 2 SR-Antrag_20161004_VP_OeIB-Anhang4.pdf
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