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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Veranstaltungshinweise für sportliche und kulturelle Anlässe

Gemäss Stadtratsbeschluss besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, auf kulturelle und sportliche Veranstaltungen auf öffentlichem Grund der Einwohnergemeinde Zug hinzuweisen.

Folgende Standorte wurden bewilligt (die Standorte sind auf der Übersichtskarte eingezeichnet; sie steht am Fuss dieser Seite zum Download bereit):

Veranstaltungshinweise an den Stadteingängen (Standorte sofern nötig vom Amt für Raumplanung des Kantons Zug für temporäre Zwecke bewilligt)

  • An den Einfallsachsen zur Stadt Zug (Artherstrasse, Aegeristrasse, Chamerstrasse, Nordstrasse) stehen je drei gestaffelte Plakatstelen im Format F12 (268.5 x 128 cm) zur temporären Bewerbung von Veranstaltungen auf dem Boden der Einwohnergemeinde Zug zur Verfügung. Die Rahmen können mit je einem Plakat im Format F12 einseitig bestückt werden. Die privaten Grundeigentümer werden jährlich pauschal entschädigt.
  • Die Aushangdauer pro Anlass beträgt 7 bis maximal 14 Tage vor dem entsprechendem Anlassdatum, je nach Verfügbarkeit der Plakatstelen. Ein Veranstalter kann maximal ein F12-Plakat pro Standort gleichzeitig buchen.
  • Der Preis für ein F12-Plakat beträgt pauschal CHF 200.00, inklusive kleben, reinigen, auf- und abhängen und unabhängig der Aushangdauer. 
  • Die F12-Plakate müssen vom Veranstalter zweiteilig produziert und mindestens 14 Tage vor Aushangdatum beim Werkhof der Stadt Zug angeliefert werden. Die Plakate werden durch Mitarbeiter des Werkhofs der Stadt Zug auf- und abgehängt.
  • Die Stadt Zug kann zwischen zwei gebuchten Plakataktionen während maximal zwei Wochen Eigenwerbung/Stadtmarketing mit F12-Plakaten betreiben, da der Aufwand um die leeren Rahmen für eine derart kurze Zeit ab- und wieder aufzubauen zu hoch ist.– Die Bewilligung erteilt die Abteilung Sicherheit und Verkehr (058 728 99 11).
  • Anforderungen Plakat F12 (268.5 x 128 cm / 2-teilig!) 110-120 g/m2: Es ist wichtig, die Plakate mit Bluebackpapier (Affichenpapier) für die Nassklebung zu produzieren. 

    Die Plakate werden gefalzt, im Wasser eingeweicht und anschliessend auf eine Tafel geklebt. Papier für solche Plakate muss Nässe aufnehmen können, damit es für den Anschlag geschmeidig wird und der Leim sich mit ihm binden kann. 

    Aufgrund der Nassdehnung sind die Plakate auf schmalbandgeschnittenes Papier bedruckt anzuliefern. Für optimale Haftung ist eine raue Klebeseite vorzusehen. Bei vollflächigen, dunklen Sujets eignet sich ungestrichenes Papier besser, da es das Brechen im Falz verhindert.

Kulturfahnen

  • In der Vorstadt und beim Arenaplatz stehen auf dem Boden der Einwohnergemeinde Zug je vier Strassenlampenkandelaber für Kulturfahnen zur Verfügung. Diese dienen der temporären Bewerbung von grösseren, wichtigen Veranstaltungen. Die Fahnen müssen witterungsbeständig sein und ein Format von rund 80 x 300 cm aufweisen.
  • Die Aushangdauer pro Anlass beträgt 7 bis maximal 14 Tage vor dem entsprechendem Anlassdatum, je nach Verfügbarkeit der Fahnenburgen. Es werden maximal 10 Anlässe pro Jahr bewilligt.
  • Der Preis pro Fahnenburg/Standort beträgt pauschal CHF 500.00, unabhängig der Aushangdauer, inklusive Montage/Demontage.
  • Die Kulturfahnen müssen vom Veranstalter gemäss Merkblatt produziert und mindestens 14 Tage vor Aushangdatum beim Werkhof der Stadt Zug angeliefert werden. Die Fahnen werden durch Mitarbeiter des Werkhofs der Stadt Zug auf- und abgehängt.
  • Die Bewilligung erteilt die Abteilung Sicherheit und Verkehr (058 728 99 11).

Fahnenburgen
Die offiziellen Fahnenburgen stehen ausschliesslich für die Zugerfahne, die Schweizer- und die Europafahne zur Verfügung. Sie können nicht durch Fremdfahnen bestückt werden.

Kulturplakate F4 im Stadtinnern

  • An verschiedenen Standorten in der Stadt Zug stehen Stelen für Kulturplakate zur Bewerbung von kulturellen Veranstaltungen auf dem Boden der Stadtgemeinde Zug zur Verfügung. Pro Standort können bis zu drei gestaffelte, doppelseitige Plakatstelen im Format F4 (89.5 x 128 cm) in die vorhandenen Bodenhülsen gesteckt werden. Separat sind Hülsen für Verkehrssicherheitskampagnen oder Plakataktionen von Verwaltung und Institutionen (Sicherheits-, Schulanfangs-, Naturschutzkampagnen, etc.) vorhanden.
  • Die Aushangdauer pro Anlass beträgt 7 bis maximal 14 Tage vor dem entsprechendem Anlassdatum, je nach Verfügbarkeit der Plakatstelen. Pro Anlass und Veranstalter können maximal 10 doppelseitige Stelen gleichzeitig gebucht werden.
  • Der Preis pro Stele (doppelseitig) beträgt pauschal CHF 100.00, unabhängig der Aushangdauer, inklusive kleben, reinigen, aufstellen und abräumen.
  • Die Plakate müssen vom Veranstalter produziert und mindestens 14 Tage vor Aushangdatum beim Werkhof der Stadt Zug angeliefert werden. Die Plakate werden durch den Werkhof der Stadt Zug aufgestellt und abgeräumt.
  • Die Bewilligung erteilt die Abteilung Sicherheit und Verkehr (058 728 99 11). Die Reservation erfolgt online. Diese kann frühestens ein Jahr vor resp. bis spätestens 3 Wochen vor dem Aushangtermin entgegengenommen werden.
  • Anforderungen Plakat F4 (89.5 x 128 cm) 110-120 g/m2: Es ist wichtig, die Plakate mit Bluebackpapier (Affichenpapier) für die Nassklebung zu produzieren. 

    Die Plakate werden gefalzt, im Wasser eingeweicht und anschliessend auf eine Tafel geklebt. Papier für solche Plakate muss Nässe aufnehmen können, damit es für den Anschlag geschmeidig wird und der Leim sich mit ihm binden kann. 

    Aufgrund der Nassdehnung sind die Plakate auf schmalbandgeschnittenes Papier bedruckt anzuliefern. Für optimale Haftung ist eine raue Klebeseite vorzusehen. Bei vollflächigen, dunklen Sujets eignet sich ungestrichenes Papier besser, da es das Brechen im Falz verhindert.


Markttafeln

  • An verschiedenen Standorten in der Stadt Zug (Artherstrasse, Kolinplatz, Aegeristrasse, Postplatz, Vorstadt, Baarerstrasse, Zeughausgasse) stehen Stelen für die offiziellen Markttafeln zur temporären Bewerbung von Märkten auf dem Boden der Stadtgemeinde Zug zur Verfügung.
  • Die Markttafeln werden bei Marktbeginn durch die Marktfahrer selber in die Bodenhülsen gesteckt und nach Marktende wieder durch diese abgeräumt und versorgt.
  • Für den Zuger Altstadtmarkt und andere Marktveranstaltungen bleiben die Markttafeln nur am jeweiligen Austragungstag temporär in den Bodenhülsen stehen und müssen gleichentags wieder entfernt werden. Während des Zuger Chriesimärts im Juni/Juli bleiben die Tafeln je nach Dauer der Chriesisaison während zwei bis vier Wochen in den Bodenhülsen stehen.
  • Das Aufstellen der Markttafeln erfolgt durch die Marktfahrer selber und ist gratis.
  • Die Organisation erfolgt durch Abteilung Sicherheit und Verkehr (058 728 99 04).


Kultursäulen
An 19 ausgewählten Standorten in der Stadt Zug stehen runde Kultursäulen für das temporäre Affichieren von kleineren und grösseren institutionellen Kulturplakaten zur Verfügung.
Der obere Teil der Kultursäulen ist für die grösseren F4-Kulturplakate der grossen Zuger Veranstalter mit Belegungsplan und individueller Aushangdauer reserviert (TMGZ, Chollerhalle, Theater im Burgbachkeller, Kunsthaus, Burg, Museum für Urgeschichte).

Der untere Teil steht für kleinere A4/A3-Kulturplakate zur Bewerbung von Zuger Kulturveranstaltungen mit nicht kommerziellem Charakter zur Verfügung.
Die Plakate sind im Format A4 (210 x 297 mm) oder A3 (297 x 420 mm) in einer Auflage von 20 Exemplaren jeweils dienstags, mindestens eine Woche vor Aushang, bei Zug Tourismus im Bahnhof Zug anzuliefern.
Die Aushangdauer beträgt eine Woche. Das Affichieren ist gratis.
Die Organisation erfolgt durch Zug Tourismus (041 723 68 00).

Zugehörige Objekte

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Merkblatt_Abmessungen_Fahnen_Arena-Platz_und_Vorstadt.pdf Download 1 Merkblatt_Abmessungen_Fahnen_Arena-Platz_und_Vorstadt.pdf
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