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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Veranstaltungen und Festwirtschaften
Bei Veranstaltungen und Festwirtschaften sind gewisse Richtlinien zu beachten und Bewilligungen einzuholen. Untenstehend finden Sie die wichtigsten Merkblätter und Gesuchsformulare.
Wenn Sie bei öffentlichen Veranstaltungen alkoholhaltige Getränke ausschenken oder verkaufen wollen, benötigen Sie eine Bewilligung. Für private Anlässe ist nur der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken bewilligungspflichtig.
Werden für die Veranstaltung Strassen benützt oder ist der Anlass mit Risiken behaftet (Alkohol, Sicherheit usw.) verweisen wir auf die Homepage der Zuger Polizei „Anlassmeldung und -bewilligung“.
Gesuchsformulare und Merkblätter (Download):
- Gesuch für das Durchführen einer Veranstaltung
- Gesuch um eine Bewilligung für den Verkauf von Alkohol bei einem Anlass auf privatem Grund
- Anfrage für eine öffentliche Filmvorführung
- Merkblatt zum Jugendschutz (Alkoholabgabe, Tabakverkauf)
- Anforderungen an Fest- und Gelegenheitswirtschaften, Imbiss- und Verkaufsstände
- Merkblatt für Veranstalter öffentlicher Filmvorführungen
- Feuerwehrzufahrt auf dem Landsgemeindeplatz und auf der Seestrasse
- Feuerwehrzufahrt Schulanlage Oberwil
Zugehörige Objekte
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Sicherheit und Verkehr | 058 728 99 00 | sicherheit_verkehr@stadtzug.ch |