Adressänderung
Zuständige Abteilung: Einwohnerkontrolle
Sie haben in der Stadt Zug eine neue Adresse? Dann bitten wir Sie, die Adressänderung innert 14 Tagen bei uns am Schalter oder im Internet (unter dem Reiter Online-Dienste resp. Online-Schalter) zu melden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir die Meldebestätigung / den Schriftenempfangsschein. Bei einer anderen Staatsbürgerschaft benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis. Ziehen mehrere Personen weg, benötigen wir alle Ausländerausweise.
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