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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen

Das Erbschaftsamt der Stadt Zug dient als amtliche Hinterlegungsstelle für Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge) von Einwohner/innen der Stadt Zug (§ 10 Abs. 1 Ziff. 2 EG ZGB). Die Entgegennahme zur Aufbewahrung wird schriftlich bestätigt. Bei einem Wohnortwechsel ist die deponierte Verfügung bei der zuständigen Behörde am neuen Wohnsitz zu hinterlegen. Es empfiehlt sich, sich für die Erstellung einer letztwilligen Verfügung bei einem Spezialisten beraten zu lassen.

Die Aufbewahrung und Registratur kostet eine Gebühr von CHF 30.00.

Preis

CHF 30.00

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