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Stadtverwaltung Zug
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Eine Stadt – eine Verwaltung

23. Juni 2016
Im September 2012 haben die Stimmberechtigten dem Kauf des ehemaligen Landis&Gyr-Verwaltungsgebäudes durch die Stadt Zug zugestimmt. Dort will die Stadt ihre Verwaltung zentralisieren. Mit zwei Initiativen, die im April 2014 eingereicht wurden, soll die Stadt Zug verpflichtet werden, in den bestehenden vier Altstadtgebäuden zu bleiben und das Landis&Gyr-Gebäude zu verkaufen. Ein Umzug bleibt für den Stadtrat auch aus heutiger Sicht sinnvoll. Die Stimmberechtigten der Stadt Zug werden am 25. September über die beiden Initiativen und damit erneut über einen Umzug der Stadtverwaltung in das ehemalige Landis&Gyr-Gebäude abstimmen.

Mit der ersten Initiative «Ja zu gesunden Stadtfinanzen» wollen die Initianten die Stadt Zug verpflichten, das ehemalige Landis&Gyr-Verwaltungsgebäude an der Gubelstrasse 22 bis spätestens 2023 an Dritte zu verkaufen. Die Initianten begründen diese Forderung im Wesentlichen mit einem strukturellen Finanzproblem der Stadt Zug, einem wachsenden Defizit sowie mit millionenhohen Umzugs-, Umbau und Sanierungskosten. Aus Sicht des Stadtrates sind diese Argumente nicht zutreffend. Das strukturelle Defizit der Stadt Zug ist nicht neu und war den Stimmberechtigten zum Zeitpunkt der Abstimmung im Sommer 2012 bekannt. Zudem ist es drittverschuldet: Die Stadt Zug liefert rund einen Drittel ihrer Steuereinnahmen in den kantonalen und nationalen Finanzausgleich. Gleichzeitig haben zwei kantonale Steuerrevisionen zu weniger Einnahmen geführt. Der Stadtrat hat jedoch eine Trendwende erreicht: Nach fünfjähriger Durststrecke hat die Rechnung 2015 mit einem Überschuss von 7,6 Mio. Franken abgeschlossen. Dies ist auf die Umsetzung eines ehrgeizigen Sparprogramms zurückzuführen. Zudem konnten die Abgaben in den kantonalen und den nationalen Finanzausgleich gegenüber dem Vorjahr um rund 7,4 Mio. Franken reduziert werden, bleiben mit 58,3 Mio. Franken aber hoch.

Für die nächsten Jahre erwartet der Stadtrat dank weiteren Sparmassnahmen ausgeglichene Rechnungen. Auch die Beiträge in den Zuger Finanzausgleich werden dank der Teilrevision des Gesetzes etwas geringer ausfallen. Aufgrund ihrer Finanzpolitik und zwei Sparpaketen verfügt die Stadt Zug ausgezeichnete, gesunde Gemeindefinanzen. Die Rechnung ist seit 2014 wieder ausgeglichen. Mit «Sparen und Verzichten» sind auch in der Zukunft positive Rechnungsergebnisse möglich. Der Selbstfinanzierungsgrad per 31. Dezember 2015 betrug im 5-Jahresdurchschnitt hohe 186% (Zielgrösse: 100%). Die Eigenkapitalquote betrug rund 65% und lag somit wesentlich über der strategischen Grösse von 50%.
Die Initianten beanstanden zudem die die millionenhohen Umzugs-, Umbau und Sanierungskosten. Tatsache ist: Die Umzugskosten betragen 470‘000.- Franken. Die rechtlich notwendigen Kosten für Brandschutzmassnahmen gemäss den Anforderungen der Kantonalen Gebäudeversicherung  liegen bei 800‘000.- Franken. In den Bereich optionaler Kosten fallen Investitionen von rund 4.9 Millionen Franken – etwa in zusätzliche sanitäre Anlagen, Grundrissanpassungen der Büroflächen oder die IT-Infrastruktur. Diese Investitionen sind sinnvoll, weil sie der Stadt auch höhere Mieterträge einbringen und einen effizienteren Verwaltungsbetrieb ermöglichen. Einige davon wären auch an den bisherigen Verwaltungsstandorten nötig, etwa jene in die IT. Zudem behaupten die Initianten, dass die Einsparungen einer zentralen Verwaltung nicht nachgewiesen werden können. Stadtpräsident Dolfi Müller ist jedoch überzeugt: «An einem einzigen Standort können die internen Abläufe optimiert werden. Dies führt zu einem noch besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger und senkt langfristig die laufenden Kosten.» Einsparungen ergeben sich aus zwei Gründen. Erstens: Der Reduktion der durchschnittlichen Fläche pro Arbeitsplatz. Dank dem Einzug in ein einzelnes Gebäude reduziert sich die durchschnittliche Fläche pro Arbeitsplatz von heute rund 28 Quadratmeter auf rund 20 Quadratmeter. Das heisst nicht, dass die Mitarbeitenden weniger Platz zur Verfügung hätten. Aber es fallen gegenüber der dezentralen Verwaltung in den Altstadt-Liegenschaften Korridor-, Lift-, Sanitär- und andere Erschliessungsflächen weg. Der Umzug erlaubt es, flexible, platzsparende Bürolösungen umzusetzen. Kurze Wege steigern die Arbeitseffizienz und erleichtern die Zusammenarbeit für die Mitarbeitenden. Zweitens ergeben sich Einsparungen aufgrund betrieblich-organisatorischer Optimierungen durch die räumliche Nähe der Departemente. Dies bietet Chancen für Optimierungen. Teilweise bearbeiten heute Abteilungen unterschiedlicher Departemente Aufgaben mit Schnittstellen, dies jedoch in verschiedenen Altstadtgebäuden. Zum Beispiel die Abteilung Immobilien des Finanzdepartements und die Abteilung Hochbau des Baudepartements. Im ehemaligen Landis&Gyr-Gebäude können die Mitarbeitenden in unmittelbarer Nähe und somit in einem direkten Austausch stehen. Solche Effizienzgewinne lassen sich nicht in Franken und Rappen fassen. Es steht aber ausser Frage, dass es sie gibt.

Altstadtgebäude: In Zukunft Dienstleistungen, Gewerbe sowie Wohnungen
Mit der zweiten Initiative «Ja zur historischen Altstadt» wollen die Initianten erreichen, dass die Arbeitsplätze der Verwaltung in den bestehenden Altstadtliegenschaften verbleiben. Sie begründen dies im Wesentlichen mit der Tradition und einem fehlenden Konzept für die leer werdenden Altstadtliegenschaften. Zudem befürchten sie, dass damit Volksvermögen zum Gegenstand von Spekulationen wird. Tatsache ist: Die Stadt Zug wächst im Nordwesten. Dort schlägt das Herz der Wirtschaft, dort steigt die Einwohnerzahl am stärksten. Heute wohnen 16‘415 Personen, weit mehr als die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zug,  in den nordwestlichen Quartieren. Die Bürgerinnen und Bürger schätzen es, wenn sie an einem einzigen, gut erreichbaren Ort alle amtlichen Dienstleistungen erhalten. Für die Stadtverwaltung ist es ein Aufbruch zu jenem Stadtteil, wo sich Zug am stärksten entwickelt, in das ehemalige Landis&Gyr-Gebäude direkt beim Bahnhof. Für die Altstadtliegenschaften hat die Stadt Zug ein Nachnutzungskonzept ausgearbeitet, das für jede Liegenschaft Optionen für eine künftige Nutzung aufzeigt. Gemäss diesem Konzept entstehen in den frei werdenden Verwaltungsgebäuden Räume für Dienstleistungen und Gewerbe sowie Wohnungen. Die Liegenschaft an der Zeughausgasse 9 (Haus Zentrum) wurde in das Landtauschgeschäft Göbli eingebracht und ist in den Besitz der Korporation Zug übergegangen. Das Stadthaus am Kolinplatz 15 bleibt Eigentum der Stadt, ebenso das Gebäude an der St.-Oswalds-Gasse 20. Für die Liegenschaft an der Aegeristrasse 7 ist ein Verkauf vorgesehen. Die Auswirkungen eines Wegzugs der Verwaltung aus der Altstadt wurden in verschiedenen Gremien wiederholt diskutiert. Fachpersonen und Experten innerhalb und ausserhalb der Verwaltung sind der Ansicht, dass die Umnutzung der heutigen Verwaltungsliegenschaften für die Altstadt neue Perspektiven eröffnet, weil zusätzliche Wohnungen und Geschäftsflächen entstehen. Mit den neuen Nutzungen entstehen neue Frequenzen in der Altstadt, insbesondere nach Büroschluss. Zudem bleiben Kunden den Fachgeschäften, wie sie in der Altstadt angesiedelt sind, in der Regel über längere Zeit treu, wodurch sich der Kundenkreis eher erweitern dürfte. Ausserdem bleibt die Bibliothek Zug, die den grössten Kundenverkehr generiert, weiterhin in der Altstadt.

Die Altstadtliegenschaften der Stadt Zug werden auch nicht Gegenstand von Spekulationen. Die Stadtkasse und damit die Steuerzahlenden profitieren schon heute. Stadtrat Karl Kobelt, Vorsteher des Finanzdepartements, sagt dazu: «Die Stadt verdient mit der Vermietung des Landis&Gyr-Gebäudes. Zurzeit sind es netto, nach Abzug aller Aufwendungen, 1.4 Millionen Franken pro Jahr. Bis die Stadtverwaltung voraussichtlich 2019 umziehen wird, hat diese Ertragsperle netto rund CHF 8 Mio. in die Stadtkasse gespült.» Nach einem Umzug wird die Liegenschaft Aegeristrasse 7 verkauft und es fliessen zudem Mieterträge aus den frei werdenden Altstadthäusern und aus den von der Stadtverwaltung nicht benötigten drei Stockwerken im ehemaligen Landis&Gyr-Gebäude in die Stadtkasse. Allein aufgrund dieser Erträge ist es nicht sinnvoll, das Gebäude – wie von der Doppelinitiative gefordert – zu verkaufen. Das Gebäude ist in einem guten Zustand. Es ist günstiger, diese eine Liegenschaft statt vier zu unterhalten und zu betreiben. Für die Vermietung der Restflächen im L&G-Gebäude bestehen einige Kontakte zu Mietinteressenten. Es wird eine Warteliste geführt.