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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Bebauungsplan An der Aa II - Festsetzung

Informationen

Datum
3. März 2024
Lokalität
Vorurne
Stadthaus
Stadthaus, Gubelstrasse 22: Donnerstag, 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr und Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr

Haupturne
Burgbachsaal, Dorfstrasse 12: Sonntag 09.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Martin Würmli

Kommunale Vorlagen

Bebauungsplan An der Aa II - Festsetzung

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Das heutige Dienstleistungszentrum für die Zugerland Verkehrsbetriebe (ZVB) und die Rettungsdienste Zug (RDZ) genügt den betrieblichen Anforderungen nicht mehr. Mit einer verdichteten Bebauung des Areals im südlichen Bereich kann den zukünftigen Bedürfnissen der ZVB, des RDZ und der kantonalen Verwaltung entsprochen werden. Zusätzlich entstehen in zwei nördlich gelegenen Neubauten Dienstleistungsflächen und auf einer Geschossfläche von 10'000 m2 neuer Wohnraum, davon 40 % oder 4'000 m2 als preisgünstige Wohnungen.

Das rund 3.4 ha grosse Areal An der Aa II fügt sich mit dem Bebauungsplan ins Stadtgefüge ein. Neue Wege und zwei neue Plätze vernetzen das Areal mit der Umgebung. Sie ergänzen die Fussgängerverbindungen und schaffen Freiräume mit Aufenthaltsqualität. Das Areal kann in Etappen neu bebaut und umgenutzt werden. Dabei entsteht mit der ökologischen Aufwertung des alten Bahndamms und der Öffnung des Siehbachs ein wichtiger Baustein für das Ausgestalten durchgehender Gewässer und Naturräume.

Verknüpft mit dem Projekt der ZVB ist ein Landabtausch zwischen der Stadt und dem Kanton Zug. Durch diesen Abtausch wird die ZVB Alleineigentümern des Areals An der Aa und die Stadt Zug erhält eine strategische Reservefläche im Umfang von 12'200 m2 auf dem ehemaligen Gaswerkareal.

Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat den Bebauungsplan an seiner Sitzung vom 3. Oktober 2023 einstimmig beschlossen. Sämtliche Parteien haben zugestimmt. In der Folge wurde gegen den Beschluss das Referendum ergriffen, weshalb nun eine Urnenabstimmung durchgeführt wird. Die Forderungen des Referendumskomitees sind nicht realisierbar. Weder die gesetzlichen Grundlagen noch die räumlichen Verhältnisse lassen neben den erforderlichen Infrastrukturbauten von ZVB und RDZ eine Überbauung mit 800 Wohnungen zu.

Der Kantonsrat genehmigte den Objektkredit für das Bauvorhaben bereits im Jahr 2019 einstimmig. Zusammen mit dem Grossen Gemeinderat empfehlen wir Ihnen ebenfalls einstimmig, der Festsetzung des Bebauungsplans An der Aa II zuzustimmen.

Der Stadtrat von Zug

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Erläuternde Unterlagen zum Bebauungsplan an der Aa II

Der Bebauungsplan besteht aus den Bestimmungen und dem Situationsplan. Beides ist Teil der Abstimmungsbroschüre. Alle erläuternden Unterlagen können hier heruntergeladen werden: LINK

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 81,33 %
8'885
Nein-Stimmen 18,67 %
2'039
Stimmberechtigte
16'640
Stimmbeteiligung
66.38%
Ebene
Gemeinde
Art
Fakultatives Referendum
Name
Abstimmungsbroschüre Bebauungsplan An der Aa II - Festsetzung Download 0 Abstimmungsbroschüre Bebauungsplan An der Aa II - Festsetzung