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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Zuzug / Anmeldung

Eine Anmeldung in der Stadt Zug muss innert 14 Tagen gemeldet werden. Es gilt folgendes zu beachten:

Schweizer Staatsangehörige
Zuerst muss die Abmeldung in der bisherigen Wohngemeinde vorgenommen werden. Erst danach erfolgt die Anmeldung in der Stadt Zug. Diese muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder online (am Fuss der Seite) vorgenommen werden. Wir benötigen folgende Unterlagen:

  • Pass/Identitätskarte
  • Krankenkassennachweis nach KVG
  • Familienbüchlein/Familienausweis (bei verheirateten Personen)
  • Geburtsscheine (bei minderjährigen Kindern)
  • Verfügung betreffend Sorgerecht (bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern)
  • Scheidungsurteil (bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern)


Hinweis:
Aufgrund einer Anpassung des ZGB wurde die Pflicht zur Hinterlegung des Heimatscheines per 01.01.2023 aufgehoben. Der Heimatschein wird somit für die Anmeldung nicht mehr benötigt.

Ausländische Staatsangehörige
Zuzug innerkantonal:
Damit die Anmeldung vorgenommen werden kann, muss zuerst in der bisherigen Wohngemeinde die Abmeldung erfolgen. Das Amt für Migration stellt uns die Anmeldung anschliessend direkt zu, somit muss nicht zusätzlich bei der Einwohnerkontrolle vorgesprochen werden.

Zuzug ausserkantonal oder vom Ausland:
Die Anmeldung erfolgt direkt beim Kantonalen Amt für Migration.

Kosten pro Person
CHF 30.00

eUmzug
Wenn die bisherige Wohngemeinde auch an eUmzug angeschlossen ist, kann der gesamte Ummeldeprozess über eUmzug getätigt werden.
 

Zugehörige Objekte