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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Einbürgerung

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Stadt Zug erhalten?

Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Für die Erteilung des Bürgerrechts sind nicht die städtischen Stellen zuständig, sondern der Kanton Zug. 

  • Personen mit ausländischem Bürgerrecht erhalten hier  Auskunft, ob sie alle Kriterien für eine Einbürgerung erfüllen. 

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