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Stadtverwaltung Zug
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Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Baulinienplan Ägerisaumweg, Plan Nr. 8023

14. Januar 2022

Gestützt auf § 39a des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998, liegt ab Freitag, 14. Januar 2022, bis und mit Montag, 14. Februar 2022, bei der Stadtverwaltung Zug, Gubelstrasse 22, 6300 Zug, Planauflage beim Empfang, jeweils von Montag bis Freitag, von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, folgender Plan zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

–        Baulinienplan Ägerisaumweg mit den dazugehörigen Erläuterungen (Planungsbericht)

Während der Auflagefrist können schriftliche Einwendungen zu diesem Plan an den Stadtrat von Zug, Postfach, 6301 Zug, eingereicht werden.

Wer von den Plänen direkt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat, kann während der Auflagefrist schriftlich Einsprache an den Stadtrat von Zug, Postfach, 6301 Zug, einreichen.

Direktbetroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden persönlich angeschrieben.

Die Einwendungen und Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Alle Unterlagen können zudem auf www.stadtzug.ch eingesehen werden. Bei allfälligen Fragen stehen während der Auflagefrist Harald Klein, Stadtplaner, oder Daniel Bader, Projektleiter Verkehrsplanung, zur Verfügung.

Zug, 14. Januar 2022
Baudepartement Stadt Zug

Zugehörige Objekte

Name
Baulinienplan_20220114_Planauflage_Aegerisaumweg.pdf Download 0 Baulinienplan_20220114_Planauflage_Aegerisaumweg.pdf
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