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Grosser Gemeinderat: Reglement über die Benützung öffentlicher Anlagen beschlossen

21. November 2017
Mit 29 zu 7 Stimmen verabschiedete der Grosse Gemeinderat das «Reglement über die Benützung der öffentlichen Anlagen». Dabei wurde von einem Hundeverbot abgesehen und auch das Mitbringen von Alkoholika bleibt erlaubt. Das Mitbringen von gläsernen Trinkbehältnissen kann verboten werden, auch kann der Stadtrat eine begrenzte Leinenpflicht für Hunde erlassen.
Für ein friedliches und respektvolles Zusammensein auf öffentlichem Grund braucht es Regeln – davon ging der Stadtrat aus, als er dem Stadtparlament vor gut einem Jahr den Entwurf für das «Reglement für die Benützung der öffentlichen Anlagen» vorlegte. Dass die Vorstellungen über Reglementierungen zum Teil auseinandergehen, zeigte sich schon in der vorberatenden Kommission unter dem Vorsitz von Rainer Leemann (FDP) und erst recht bei der ersten Beratung des Reglements im Parlament am 6. Juni 2017. Vor allem den bürgerlichen Fraktionen gingen die Bestimmungen in einigen Punkten zu weit; die Spezialkommission wurde beauftragt, einzelne Punkte zu überdenken. Im Hinblick auf die 2. Lesung gingen auch von verschiedenen Fraktionen Änderungsanträge ein. Nach rund zweistündiger Diskussion verabschiedete der Grosse Gemeinderat am Dienstag das Reglement. Nachfolgend die wichtigsten Diskussionspunkte:
  • Der Grosse Gemeinderat lehnte es mit 20 zu 18 Stimmen ab, den Geltungsbereich auf öffentliche Strassen und Wege auszuweiten.
  • Der Stadtrat erhält keine Kompetenz, ein örtlich oder zeitlich begrenztes Hundeverbot anzuordnen; dieser Antrag wurde mit 19 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung gestrichen.
  • Zugestimmt wurde indessen dem Antrag, dass der Stadtrat eine örtlich und zeitlich begrenzte Leinenpflicht anordnen kann. Dies beschloss der Rat mit 24 zu 11 Stimmen.
  • Das Verbot des Mitbringens von Alkoholika wird gestrichen. Dies beschloss der Rat mit 29 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung. Verboten ist jedoch das Mitbringen von «gläsernen Trinkbehältnissen».
  • Der Rat folgte mit 23 zu 15 Stimmen dem Antrag von SVP und FDP, dass der Grosse Gemeinderat – und nicht der Stadtrat – die entsprechende Gebührenordnung erlässt.

In Kürze
Einzelinitiative Patrick Steinle vom 31. Oktober 2017 betreffend »Highway to Schutzengel»
Der Rat überweist die Einzelinitiative an den Stadtrat. Ein Antrag auf Nichtüberweisung der FDP- und der SVP-Fraktion wurde mit 19 zu 17 Stimmen abgelehnt. Die beiden Fraktionen argumentierten im Wesentlichen, es handle sich zwar um eine «nette Idee», deren Umsetzung jedoch problematisch wäre und teuer würde. Der Stadtrat wird jetzt das Anliegen prüfen und einen Bericht mit Antrag dazu verfassen.

Hinweise
Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier

Die Geschäfte
– Gebietsplanung Hertizentrum, 1. Lesung:
  • Bebauungsplan Hertizentrum, Plan Nr. 7507, einschliesslich Umweltverträglichkeitsbericht
  • Zonenplanänderung Hertizentrum, Plan Nr. 7807
  • Änderung der Bauordnung § 54 c Bauzone mit speziellen Vorschriften Hertizentrum
– Postulat SVP-Fraktion vom 28. August 2017: Bondo braucht jetzt unsere Hilfe
– Interpellation der FDP Fraktion vom 7. Juni 2017 betreffend Nachhaltigkeitsbericht
– Interpellation SVP-Fraktion vom 18. Juli 2017: Sorgen lineare Abschreibungen im städtischen Haushalt zukünftig für weniger stille Reserven und mehr Transparenz zum Nutzen der Stadtzuger Steuerzahler?

wurden aus zeitlichen Gründen auf die Sitzung vom 12. Dezember 2017 verschoben.

Zug, 21. November 2017
Thomas Gretener, Kommunikationsbeauftragter
Markus Grüter, Mitarbeiter Kommunikation

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Sitzung des Grossen Gemeinderats
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