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Publikationen von Baugesuchen im Dezember 2019

25. Oktober 2019

Publikationen von Baugesuchen während der Weihnachtszeit führen häufig dazu, dass Betroffene von ihren Einsprachemöglichkeiten nicht – oder nur unter erschwerten Bedingungen – Gebrauch machen können.

Im Dezember 2019 gilt daher folgende Regelung:

Am Freitag, 27. Dezember 2019 erscheint kein Amtsblatt.

Am Freitag, 13. und Freitag, 20. Dezember 2019 werden keine Baugesuche im Amtsblatt publiziert.

Die letzte Möglichkeit zur Publikation von Baugesuchen für das Jahr 2019 sind die Ausgaben des Amtsblatts Nr. 48 und 49 vom 29. November beziehungsweise 6. Dezember 2019 (2. Publikation). Für diese Publikationen sind die Baugesuche bis spätestens Donnerstag, 21. November 2019, 17.00 Uhr, dem Baudepartement Stadt Zug, Stadthaus, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.

Nach dem 21. November 2019 eingereichte Baugesuche werden erst im Amtsblatt Nr. 1/2020 vom 3. Januar 2020 publiziert.

Für die Publikation vom 3. Januar 2020, sind die Baugesuche bis spätestens Montag, 16. Dezember 2019, dem Baudepartement Stadt Zug, Stadthaus, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.

Zug, 25. Oktober 2019
Baudepartement Stadt Zug

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