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Coronavirus: Massnahmen im Kanton Zug

28. Februar 2020
Der Bundesrat hat mit sofortiger Wirkung eine «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz bestimmt. Die Ausbreitung des Virus soll gebremst werden. Die Gesundheitsdirektion setzt mit Unterstützung des Kantonalen Führungsstabes folgende Massnahmen um.

Anordnungen mit sofortiger Wirkung für den Kanton Zug

  • Die Eishockeyspiele in der Bossard-Arena finden ohne Zuschauer statt. Public Viewings wie z.B. im Freiruum Zug sind untersagt.
  • Sämtliche Anlässe mit mehr als 1000 Personen werden abgesagt.
  • Diese Massnahme gilt nach Verordnung des Bundes vorerst bis zum 15. März 2020.

Veranstaltungen mit 200 bis 1000 Teilnehmenden im Kanton Zug

  • Die Veranstalter müssen alle Veranstaltungen mit Personen (Publikum oder Auftretende), die aus Risikogebieten im Ausland einreisen, absagen.
  • Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in den Risikogebieten gemäss BAG
    aufgehalten haben, sollen Veranstaltungen fernbleiben.

Risikogebiete (Stand 28. Februar 2020): www.bag.admin.ch

Zurzeit gehören China, der Iran, Südkorea, Singapur, sowie in Italien die Lombardei, das Piemont und Venetien zu den betroffenen Gebieten.

  • Für alle Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen Behörde via Hotline des Kantons Zug eine Risikoabwägung treffen, ob der Anlass durchgeführt werden kann.
  • Bei Unklarheiten und Fragen sollen sich die Veranstaltenden an die Hotline des Kantons Zug wenden.
  • Es sind die bekannten Hygienevorschriften zu beachten.

Hotline des Kantons Zug

Telefon Nr.: + 41 41 728 49 00, E-Mail: corona@zg.ch
Betriebszeiten: täglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Schulen und Arbeitsplätze

Arbeitsstellen, Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten etc. können geöffnet bleiben. Es sind die bekannten Hygienevorschriften einzuhalten.

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