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Coronavirus: Kanton Zug passt Meldepflicht für Veranstaltungen an

6. März 2020
Der Vorstand der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktorenkonferenz (GDK) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) haben am Mittwoch eine Empfehlung für einen einheitlichen Umgang mit Veranstaltungen gefasst. Der Kanton Zug begrüsst diese Anstrengungen zur Harmonisierung und wird die Empfehlungen umsetzen. Ab Montag, 9. März, sind deshalb alle Veranstaltungen ab 150 Personen im Kanton Zug meldepflichtig.

Gesundheitsdirektor Martin Pfister hat als Vorstandsmitglied der GDK an der Sitzung vom Mittwoch teilgenommen und unterstützt die ausgearbeiteten Kriterien. Im Kanton Zug wird die Grenze für die Meldepflicht von Veranstaltungen deshalb von 200 auf 150 Personen gesenkt. Diese Anpassung tritt auf den Montag, 9. März 2020 in Kraft.

Vorgehen für Veranstalter bleibt gleich
Das Vorgehen für die Veranstalter von entsprechenden Anlässen bleibt bestehen: Veranstalter können ihren Anlass per Meldeformular anmelden. Dieses steht auf der Homepage des Kan-tons zum Download bereit (www.zg.ch/corona). Für Fragen zu Veranstaltungen steht zudem die kantonale Hotline zur Verfügung: 041 728 49 00 (Mo.-Fr. 8.00 bis 17.00 Uhr) / corona@zg.ch. Anhand der Angaben zu den geplanten Veranstaltungen entscheiden die Gesundheitsbehörden, ob spezielle Massnahmen für eine Durchführung beachtet werden müssen.

Wichtigste Massnahme bleiben die Hygieneregeln
Weiterhin kann jede und jeder Einzelne einfach dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu bekämpfen. Denn die wirkungsvollste Massnahme bleibt die Einhaltung der Hygieneregeln des BAG. «Händewaschen, Händewaschen, Händewaschen», wiederholt Kantonsarzt Rudolf Hauri die wichtigste Regel immer wieder. «Desinfektionsmittel ist dabei nicht nötig, handelsübliche Seife reicht absolut aus», ergänzt Hauri. Daneben gelten die weiteren Regeln des BAG, welche laufend angepasst werden. Der Kanton Zug bittet insbesondere auch Betriebe und Schulen, auf diese Regeln aufmerksam zu machen und die entsprechenden Plakate prominent auszuhängen.

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