Kopfzeile

close

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Map

Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

Inhalt

Corona-Krise: Nun hat Solidarität erste Priorität

26. März 2020
Die Finanzchefinnen und Finanzchefs der Zuger Gemeinden sind sich der wirtschaftlichen Herausforderungen aufgrund der Corona-Krise sehr bewusst und sie begrüssen die Unterstützung von Bund und Kanton. Die Finanzchefinnen und Finanzchefs sind überzeugt, dass nun auch unter den Gemeinden gut zu koordinieren und zu kommunizieren ist und Solidarität erste Priorität hat.

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket von 32 Milliarden Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Mit den bereits am 13. März 2020 in die Wege geleiteten Massnahmen sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass dieser Betrag je nach Verlauf der Lage aufgestockt werden muss. Am 24. März 2020 hat der Kanton Zug mit weiteren umfassenden Massnahmen nachgedoppelt. Sollten die Massnahmen des Bundes nicht ausreichen, wird der kantonale Fonds von 20 Millionen Franken Einzelunternehmen, Selbständigerwerbende und Kleinunternehmen zusätzlich unterstützen, wenn keine Bundeshilfe gesprochen wird. Ebenso stehen weitere Gelder seitens des Kantons Zug für kulturelle, sportliche und wohltätige Organisationen zur Verfügung. Hierfür werden dem Lotterie- und dem Sportfonds zusätzlich je 5 Millionen Franken entnommen.

Die Finanzchefinnen und Finanzchefs der Zuger Gemeinden sind überzeugt, dass mit diesen Massnahmen ein starkes Zeichen gesetzt wurde. Zudem hat der Regierungsrat versichert, dass die finanzielle Hilfe ausgebaut werden kann, wenn die Unterstützung nicht ausreichen sollte.

Den gemeindlichen Finanzchefinnen und Finanzchefs erscheint es wichtig, dass die Hilfsprogramme zwischen Bund, Kanton und Gemeinden gut koordiniert und aufeinander abgestimmt sind.

Es ist nun wichtig, dass das Solidaritätsprinzip eingehalten wird. Die Massnahmen vom Bund kommen zuerst, danach folgen diejenigen vom Kanton. Die Finanzchefinnen und Finanzchefs der Gemeinden sprechen sich laufend mit der Finanzdirektion ab und können somit direkt neue Bedürfnisse anmelden. Die Solidarität zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft muss in der kommenden Zeit ein erfolgreiches Miteinander sein.

-> Massnahmenpaket des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen: LINK

-> Informationen zum Auffangnetz der Regierungsrates für Zuger Unternehmen: LINK

Auf Social Media teilen