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Corona-Krise: Mitarbeitende der Grundversorgung parkieren ab sofort gratis

26. März 2020
In der Stadt Zug können Mitarbeitende des Gesundheitswesens und der allgemeinen Grundversorgung ab sofort mit einer entsprechenden Bewilligung auf öffentlichen Aussenparkplätzen gratis parkieren. Der Stadtrat will mit dieser Massnahme einen Beitrag leisten, um den Menschen, welche die Grundversorgung während der Corona-Krise sicherstellen, ihre allseits sehr geschätzte Arbeit zu vereinfachen.

Zur Bekämpfung des Coronavirus hat der Bundesrat der Bevölkerung empfohlen, bis auf Weiteres auf die Benützung des öffentlichen Verkehrs zu verzichten. Der ÖV soll insbesondere zu Stosszeiten gemieden werden. Diese Empfehlung betrifft auch alle Mitarbeitenden von Betrieben, die aktuell unsere Grundversorgung sichern. Um das Aufrechterhalten der Grundversorgung zu erleichtern, hat die Stadt Zug entschieden, den Mitarbeitenden, insbesondere des Gesundheitswesens, aber auch denjenigen der allgemeinen Grundversorgungsbetriebe, das Parkieren ihrer Autos zu vereinfachen.

«Personen der allgemeinen Grundversorgung, die zurzeit mit dem Auto zur Arbeit in die Stadt Zug fahren müssen, haben ab sofort die Möglichkeit, Spezialbewilligungen zu beziehen, um kostenlos zu parkieren», sagt Stadtrat Urs Raschle, «damit wollen wir diese Betriebe unterstützen.» Zur Grundversorgung gehören gemäss COVID-19-Verordnung 2, Art. 6, Einrichtungen und Betriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs weitergeführt werden müssen: Gesundheitseinrichtungen, Lebensmittelläden, Imbiss- und Take Away-Betriebe, Apotheken, Drogerien, Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietenden, Banken, Poststellen, Werkstätten für Transportmittel, Tankstellen, Bahnhöfe und andere Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs und der öffentlichen Verwaltung sowie soziale Einrichtungen.

Die Bewilligung berechtigt dazu, ein Fahrzeug unentgeltlich in der ganzen Stadt Zug, aber nur so lange wie nötig und während der Arbeitszeit, auf einem öffentlichen Aussenparkplatz (weiss markiertes Parkfeld) zu parkieren. Die Bewilligung ist gültig bis Widerruf durch die Stadt Zug.

Geschäftsführer/innen und Inhaber/innen von Betrieben der Grundversorgung können per E-Mail an parkraumbewirtschaftung@stadtzug.ch unter Angabe der kompletten Firmenanschrift und einer kurzen Begründung die dringend benötigte Anzahl Parkierungsbewilligungen bestellen. Die Bewilligungen sind gratis und werden danach per A-Post zugestellt.

 

Für Auskünfte:
Stadtrat Urs Raschle, Vorsteher Soziales, Umwelt und Sicherheit, 058 728 98 01

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