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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Richtlinien zur Benützung von öffentlichem Grund

Die Richtlinien gelten auf dem öffentlichen Grund der Stadt Zug
– für die Aussenbestuhlungen von Restaurants (Boulevardcafés);
– die temporäre Nutzung des öffentlichen Grundes mit mobilen Gegenständen wie kleinen Verkaufseinrichtungen oder Bepflanzungen;
– für Veranstaltungen, Anlässe, Demonstrationen, Standaktionen und dergleichen.

Informationen

Datum
4. Dezember 2014

Dokumente

Name
Broschüre Richtlinien öffentlicher Grund (PDF, 863.34 kB) Download 0 Broschüre Richtlinien öffentlicher Grund

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