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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Teilrevision des Reglements über das Dienstverhältnis, die Besoldung und die berufliche Vorsorge des Stadtrats von Zug (Stadtratsreglement)
Informationen
- Datum
- 22. September 2013
- Lokalität
- Haupturne Burgbachturnhalle (Burgbachsaal), Dorfstrasse 12, 6300 Zug
- Nebenurne Gut Hirt, Gut-Hirt-Schulhaus, Bibliothek, Mattenstrasse 2, 6300 Zug
- Nebenurne Herti, Alterszentrum, Hertizentrum 7, 6300 Zug
- Nebenurne Riedmatt, neues Schulhaus, Riedmatt 3, 6300 Zug
- Nebenurne Zugerberg, Wartsaal ZBB, 6300 Zug
- Nebenurne Oberwil, neues Schulhaus, 6317 Oberwil
- Kontakt
- Alexandre von Rohr, Stadtschreiber
- Beschreibung
- Teilrevision des Reglements über das Dienstverhältnis, die Besoldung und die berufliche Vorsorge des Stadtrats von Zug (Stadtratsreglement)
- Ergebnis
- abgelehnt
Kommunale Vorlagen
Teilrevision des Reglements über das Dienstverhältnis, die Besoldung und die berufliche Vorsorge des Stadtrats von Zug (Stadtratsreglement)
- Ergebnis
- abgelehnt
- Beschreibung
- Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Am 27. September 2009 haben Sie die Volksinitiative «Schluss mit goldenen Fallschirmen für Stadträte – Nein zu überrissenen Abgangsentschädigungen» mit einem Ja-Anteil von 61 % angenommen. Mit der Annahme der Volksinitiative wurden für die Stadtratsmitglieder die Abgangsentschädigungen nach dem Amtsrücktritt und die Sonderbeiträge in die Pensionskasse ersatzlos gestrichen. Die Stadtratsgehälter sind seit dem 1. Januar 2007 auf CHF 151'684.– (bzw. gemäss Teuerungsindex 2009 auf CHF 159'162.– pro Jahr) «eingefroren».
Aufgrund der Annahme der Volksinitiative stimmt die Lohnstruktur in der Stadtverwaltung nicht mehr. Mit dem Wegfall der Zusatzbeiträge in die Pensionskasse verdienen mehrere Kadermitarbeitende der Stadt-verwaltung deutlich mehr als die Stadtratsmitglieder, die als ihre Vorgesetzten die Verantwortung für die Führung der Departemente tragen. Diese Situation und auch ein Quervergleich mit anderen Städten zeigen, dass ein Korrekturbedarf besteht. Das Stadtratsgehalt soll neu CHF 190'000.– betragen. Mit diesem Jahresgehalt kann eher erreicht wer-den, dass qualifizierte Stadtratsmitglieder im Amt bleiben bzw. dass sich fähige Kandidatinnen und Kandidaten für ein Stadtratsamt interessieren. Gleichzeitig wird aufgrund der laufend zugenommenen Arbeitsbelastung eines Stadtratsmitglieds vom bisherigen Hauptamtsystem zum Vollamt gewechselt. Das heisst, dass eine berufliche Erwerbstätigkeit neben dem Stadtratsamt grundsätzlich nicht mehr gestattet ist, wobei der Grosse Gemeinderat bei besonderen Umständen Ausnahmen bewilligen kann. Die anstehende Revision betrifft die Höhe des ordentlichen Jahresgehalts eines Stadtratsmitglieds und nicht die gemäss Volksabstimmung vom 27. September 2009 abgeschafften Abgangsentschädigungen und Sonderbeiträge in die Pensionskasse. Der Volkswille gemäss Abstimmung vom 27. September 2009 wird vollumfänglich erfüllt. Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2013 mit 29 zu 6 Stimmen beschlossen, die Teilrevision des Stadtratsreglements anzunehmen. Gegen diesen Beschluss hat der Gewerbeverein der Stadt Zug das Referendum ergriffen, weshalb nun eine Volksabstimmung durchgeführt wird.
Das Büro des Grossen Gemeinderates
Vorlagen
Vorlage
3'750
4'234
- Leer
- 204
- Ungültig
- 2
- Stimmberechtigte
- 16'215
- Stimmbeteiligung
- 50.5
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Abstimmungsbroschüre Stadtratsreglement (PDF, 94.81 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschüre Stadtratsreglement |